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DAZ aktuell
Nur eine Meinungsäußerung?
Trümper legt Widerspruch im Skonti-Streit ein
Im Gespräch mit der AZ hatte Trümper ausgesagt, dass es für den Fall, dass Skonti in der Form, wie sie AEP anbietet, als unzulässig erklärt werden, „nicht nur eng für die Herren bei AEP, sondern auch für alle Apotheken, die diese Angebote angenommen haben“ werde. Das Landgericht Berlin hatte Trümper untersagt, mit Bezug auf das vorbereitete Anti-Korruptionsgesetz auf eine mögliche Strafbarkeit des Einkaufs von Arzneimitteln bei AEP hinzuweisen. Jetzt geht der Streit in die nächste gerichtliche Runde. „Es ist schade, dass Dr. Trümper nicht Sportsmann genug ist um zu akzeptieren, dass er bei seinem Interview ein wenig übers Ziel hinausgeschossen ist und jetzt nachkartet. Wir sehen dem Termin sehr gelassen entgegen und stellen uns weiterhin entschieden gegen eine breite und falsche Verunsicherung der Apotheker“, reagierte AEP-Geschäftsführer Jens Graefe auf den Widerspruch. Nach Informationen der DAZ führt der Widerspruch aus, dass es sich bei Trümpers Aussage um eine Meinungsäußerung handele, die wettbewerbsrechtlich nicht relevant sein könne, weil weder der Phagro noch sein Vorsitzender in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur AEP stünden. Daher könne sie auch keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben. Das Berliner Gericht hatte Trümper im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft angedroht. |
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