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Chance für Freie Berufe?

TTIP soll gegenseitige Anerkennung erleichtern

BERLIN (jz) | Mit TTIP sollen auch Möglichkeiten geschaffen werden, die die gegenseitige Anerkennung reglementierter Berufe erleichtern. Das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA sollte aus Sicht der EU-Kommission „auch Chancen für den Einzelnen bieten“, wie es in einem aktuellen Textvorschlag für eine Regulierungszusammenarbeit heißt. Angehörige Freier Berufe sollten ihren Beruf ungehindert auf beiden Seiten des Atlantiks ­ausüben können.

Den englischen Textvorschlag hat die EU-Kommission auf ihrer Webseite veröffentlicht. Damit will sie im Rahmen ihrer sich selbst auferlegten Transparenzinitiative die Zusage einlösen, ihre eigenen Verhandlungstexte zu veröffentlichen, sobald sie in den Verhandlungen vorgelegt wurden. Das Papier erklärt die EU-Standpunkte bei den Verhandlungen zur Regulierungszusammenarbeit.

Darüber hinaus wurde ein deutscher „Überblick“ veröffentlicht. Darin wird abermals ausgeführt, weshalb die Regulierungszusammenarbeit im Rahmen des Abkommens aus Sicht der EU-­Kommission von Bedeutung ist: mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze, größere Produktauswahl, konsequentere Regulierung und eine bessere Durchsetzung sowie ein größerer Einfluss auf internationaler Ebene. Angesichts der kontinuierlich vorgebrachten Bedenken wird anschließend erneut betont, dass TTIP keine Absenkung des bestehenden Schutzniveaus bewirken und auch das Recht beider Seiten, neue Regelungen zu erlassen, nicht angetastet werde.

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Arbeiten in der EU oder den USA? Die gegenseitige Anerkennung der Berufs­qualifikation soll mit TTIP für Angehörige der freien Berufe vereinfacht werden.

Vorteil Regulierungs­zusammenarbeit

Nach Informationen zur Gliederung des künftigen TTIP-Textes folgen sektorbezogene Bestimmungen. Zu Dienstleistungen führt die EU-Kommission aus, dass das Dienstleistungsgewerbe in vielen Fällen zu den am stärksten regulierten Bereichen der Wirtschaft zähle – „und dies aus gutem Grund“. Der Finanzsektor etwa müsse „sehr streng überwacht werden“. Es brauche daher wirksame Regelungen, die sicherstellen, dass professionelle Dienstleister ordnungsgemäß qualifiziert seien. Die Regulierungszusammenarbeit schaffe – etwa bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen – neue Möglichkeiten, „damit Angehörige freier Berufe aus der EU auch in den USA praktizieren können und umgekehrt“. Welche Berufsgruppen genau gemeint und betroffen sein sollen, wird nicht aufgeführt.

Schmidt mahnt zur Vorsicht

Soweit in Freihandelsabkommen eine grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualifikationen erfasst werden soll, sei Vorsicht geboten, warnte jedoch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, der zugleich Vizepräsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) ist, in der Januar/Februar-Ausgabe der BFB-Verbandszeitschrift „der freie beruf“. „Sie sollte nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein gleichwertiges Ausbildungsniveau vorliegt, wie es auch die Bundesapothekerordnung vorsieht.“

Aus Sicht des ABDA-Präsidenten erfordern die potenziellen Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die Arzneimittelversorgung „erhöhte Aufmerksamkeit“ – insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Apotheker als freie Heilberufler, die eine unmittelbare Versorgung ihrer Patienten sicherstellen. „Die Grundpfeiler des geltenden deutschen Apothekenrechts müssen in den Anhängen der Freihandelsabkommen verankert werden“, fordert er – speziell die Apothekenpflicht für Arzneimittel sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken.

Zudem betont er, dass die Verantwortung für die Gesundheitssysteme in Europa „aus gutem Grund“ nach wie vor bei den Nationalstaaten liege. Diese Entscheidungskompetenz müssten sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission achten. |

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