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- DAZ 18/2015
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Die Seite 3
Weiter so!?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bleibt weiter auf fatalem Kurs: Mit seinem Entwurf für eine zweite Tranche seiner Substitutionsausschlussliste präsentiert er erneut eine Scheinlösung (s. S. 11). Sie schafft Probleme mindestens in dem gleichen Ausmaß, wie sie Probleme löst. Zwar greift man mit den Opioiden und den Antiepileptika zwei Arzneimittelgruppen auf, bei denen Patienten und Fachgesellschaften immer wieder über Schwierigkeiten berichtet haben, wenn in den Apotheken stur nach den geltenden Substitutionsvorschriften verfahren wurde. Die Fälle, in denen der G-BA ein Substitutionsverbot für erwägenswert hält, sind aber restriktiv – viel zu restriktiv! – gewählt. Aber selbst bei einer großzügigeren, umfassenderen Ausgestaltung der Substitutionsverbote wäre den betroffenen Patienten letztlich nicht geholfen. Gerade in der Umstellungsphase sind Probleme bei substitutionskritischen Arzneimitteln vorprogrammiert. Der Arzt weiß in der Regel nicht, welches konkrete Arzneimittel der Patient – zum Beispiel in Befolgung der Rabattverträge – von seinem Apotheker bei einer vorangegangenen Verschreibung erhalten hat. Selbst wenn der Arzt bei der neuerlichen Verschreibung namentlich exakt das gleiche Arzneimittel verschreibt wie bei der vorangegangenen Verordnung, kommt es durch das neu eingeführte Substitutionsverbot zu einem Präparatewechsel, der problematisch ist – und eigentlich unbedingt vermieden werden sollte. Hier wie auch in der Dauertherapie mit austauschkritischen Arzneimitteln sollte – wo immer möglich – ein nicht ausdrücklich gewollter Präparatewechsel ausgeschlossen werden. Nicht eine Verbotsliste, sondern eine Liste mit Arzneimitteln und konkreten Arzneiformen, bei denen die sonst gültigen Substitutionsverpflichtungen dem Ziel einer konstanten Therapie unterzuordnen sind, wäre notwendig. Wenn der Arzt abweichend davon die Abgabe eines bestimmten austauschkritischen Arzneimittels erreichen will, kann er dies durch namentliche Verordnung und Setzen des Aut-idem-Kreuzes jederzeit sicherstellen.
Rückwirkend ist es nachgerade makaber, dass wir – Apotheker und Ärzte – uns und unseren Patienten das Desaster im Zusammenhang mit substitutionskritischen Arzneimitteln selbst eingebrockt haben. Die öffentliche Kritik wäre gar nicht erst aufgekommen, wenn die Ärzte bei substitutionskritischen Arzneimitteln (so sie sie erkennen können) von vornherein durch ein Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept eine Substitution ausgeschlossen hätten. Und wenn wir Apotheker, immer dort wo dies notwendig war, mit dem Instrument pharmazeutischer Bedenken problematische Substitutionen konsequent vermieden hätten. Aber das ist der Schnee von gestern.
Leider ist allerdings nach wie vor zweifelhaft, dass der G-BA, in dem die Apothekerschaft nicht vertreten ist (weil sie dies, was ich für einen Fehler halte, bisher nicht wollte), die Kraft und die Kompetenz hat, adäquate Lösungen für Substitutionsprobleme zu finden. Substitutionsprobleme haben oft galenische Ursachen. Der G-BA kennt sich zumindest dort wenig aus. Sonst würde er (nur ein Beispiel!) in seiner Arzneimittelrichtlinie bei Diclofenac nicht nach wie vor deklarieren, dass „Brausetabletten, Filmtabletten, Hartkapseln, magensaftresistente Hartkapseln, magensaftresistente Tabletten, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, überzogene Tabletten“ und „Weichkapseln“ als beliebig austauschbar anzusehen sind. Man höre und staune.
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