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Kein Schnellschuss
Betrug mit elektronischen Kassen – Bundesregierung gegen voreilige Kontrollen
Skeptisch zeigt sich die Bundesregierung hinsichtlich technischer Gegenmaßnahmen: „Bei der Einführung einer verpflichtenden technischen Sicherheitslösung für Registrierkassen wären nach Auffassung der Bundesregierung Verlagerungen der Betrugsversuche möglich“, heißt es in der Antwort. Diese könnten beispielsweise durch Übergang zur offenen Ladenkasse durch Verzicht auf ein elektronisches Aufzeichnungsgerät zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben erfolgen. Ebenso durch Nichterfassung des Umsatzes in der Kasse oder durch Manipulation der Hard- oder Software sowie durch Einsatz von Software, die die Ansteuerung der Sicherheitslösung verhindern. „Insbesondere bei Klein- und Kleinstbetrieben ohne Angestellte wäre ein Übergang zur offenen Ladenkasse nicht unwahrscheinlich“, so die Antwort.
Auch dem von der Technischen Bundesanstalt entwickelten INSIKA-Verfahren steht die Bundesregierung skeptisch gegenüber: „Es besteht kein Dissens darüber, dass der Einbau einer Smartcard im Rahmen des INSIKA-Konzepts allein nicht geeignet ist, alle Manipulationsmöglichkeiten mit Registrierkassen zu verhindern.“ Bestimmte Formen in der Vergangenheit festgestellter Manipulationen könnten zwar erschwert werden. Zusätzlich zur verpflichtenden Einführung des INSIKA-Konzepts wären aber weitere flankierende Maßnahmen erforderlich. |
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