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Immer weniger Methylphenidat
BfArM-Statistik zeigt rückläufige Verordnungszahlen
„Der erneute Rückgang zeigt, dass wir mit den geänderten Anwendungsbedingungen für Methylphenidat auf dem richtigen Weg sind“, erklärt BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich. Von 2002 bis 2012 hatte sich der Verbrauch verdreifacht. Nach dem Höchststand von 1839 kg im Jahr 2012 war der Verbrauch 2013 erstmals nach 20 Jahren um knapp zwei Prozent auf 1803 kg gesunken. Die Zulassung von Methylphenidat für die Behandlung Erwachsener im April 2011 hatte sich laut BfArM nur unwesentlich auf den Verbrauch ausgewirkt.
Gleichwohl mahnt der BfArM-Präsident, dass der Umgang mit Methylphenidat auch weiterhin besonderes Augenmaß benötigt, damit Patientinnen und Patienten von einer gezielten Therapie profitieren und zugleich vor unkritischer Überversorgung geschützt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass Patienten, bei denen nicht-medikamentöse Maßnahmen keinen ausreichenden Behandlungserfolg zeigen und die von einer Behandlung mit Methylphenidat profitieren, der Zugang zu dieser Behandlungsoption ermöglicht wird.
2009 waren die Anwendungsbedingungen für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) aufgrund der stark angestiegenen Verordnungszahlen in einem europäischen Risikobewertungsverfahren neu definiert worden. Seither dürfen Arzneimittel zur Behandlung der ADHS bei Kindern und Jugendlichen nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen verordnet und unter deren Aufsicht angewendet werden. Bei der Diagnosestellung müssen medizinische und psychologische Aspekte sowie das soziale und das schulische Umfeld berücksichtigt werden. |
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