Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik DEutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: verordnungsfähige Medizinprodukte (NebusalTM 7%)

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 27. März 2015 (BAnz AT 27.03.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Nebusal™ 7%)“ vom 24. Februar 2015 abgedruckt.*

Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. April 2015 (BAnz AT 01.04.2015, B8) ist die „Bekanntmachung Nr. 405 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Januar 2015 ­abgedruckt.*

Zulassung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers wurden folgende Bekanntmachungen über die Zulassung von Arzneimitteln abgedruckt*:

  • Vom 27. März 2015 (BAnz AT 27.03.2015, B5): „153. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 1. Juli 2014 bis 31. Juli 2014)“ vom 9. Januar 2015.
  • Vom 30. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015, B7): „154. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 1. August 2014 bis 31. August 2014)“ vom 30. Januar 2015.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 31. März 2015 (BAnz AT 31.03.2015, B12) ist die „255. Bekanntmachung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (BVL 15/02/03)“ vom 13. März 2015 abgedruckt.*

Berlin

Zur Weiterbildung ermächtigte Kammerangehörige

Im Amtsblatt Berlin Nr. 12 vom 27. März 2015 wurde folgende Bekanntmachung aus dem Bereich der Apothekerkammer Berlin abgedruckt: „Änderung/Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten Kammerangehörigen“, Bekanntmachung vom 18. März 2015.

Sachsen

Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen bei Arzneimittelrisiken

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13 vom 26. März 2015 wurde die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Maßnahmen bei Arzneimittelrisiken (VwV Arzneimittelrisiko)“ vom 22. Dezember 2014 abgedruckt.

Eine kostenlose Leseversion dieser Ausgabe kann auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl/2015/13.

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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