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Apotheker wollen keine Todesengel sein

Resolution in den USA zur Arzneimittelabgabe für Exekutionen

STUTTGART (wes) | Die American Pharmacists‘ Association (APhA) hat beschlossen, dass Apotheker keine Arzneimittel zur Verwendung bei Hinrichtungen abgeben sollen. Das widerspreche ihrer Rolle als Heilberufler. Der Beschluss der APhA-Jahrestagung im kalifornischen San Diego hat zwar keine rechtliche Verbindlichkeit für die Mitglieder, doch setzen die Richtlinien des Verbands die ethischen Standards für Apotheker in den USA.

Laut Mitteilung der APhA hat ihr Leitungsgremium eine Resolution verabschiedet, dass ihre Mitglieder nicht an Hinrichtungen mitwirken sollen. Dies verletze die Grundwerte des Berufsstands. „Apotheker sind Heilberufler“, sagte der Vorsitzende der Organisation, Thomas Menighan. „Die Teilnahme von Apothekern an Hinrichtungen widerspricht der beruflichen Rolle bei der Gesundheitsversorgung von Patienten.“ Diese Ansicht teile die APhA mit den anderen großen Heilberufs-Verbänden wie der American Medical Association, der American Nurses Association und dem American Board of Anesthiology, die bereits ähnliche Beschlüsse gefasst haben.

Der APhA-Beschluss war nötig geworden, weil immer mehr Gefängnisse bzw. Strafvollzugsbehörden die für Hinrichtungen gebrauchten Präparate bei sogenannten Compounding Pharmacies oder Specialty Pharmacies beschaffen, die auf die individuelle Herstellung von Arzneimitteln spezialisiert sind. Dem vorausgegangen war die Weigerung praktisch aller Arzneimittelhersteller, diese Präparate an Gefängnisse in Staaten, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird, zu liefern. Erst vor einigen Tagen hat der US-Bundesstaat Utah ein Gesetz erlassen, wonach zum Tode Verurteilte wieder durch Erschießungskommandos hingerichtet werden dürfen.

Die American Pharmacists Association ist mit 62.000 Mitgliedern nach eigenen Angaben die größte Vereinigung von Apothekern in den USA. |

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