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Wala greift durch

Neue Markenpartnerverträge für Dr. Hauschka-Kosmetik

BERLIN (lk) | Mit neuen Markenpartnerverträgen versucht die Wala Heilmittel GmbH, den Online-Handel mit ihren Dr.-Hauschka-Kosmetikprodukten unter Kontrolle zu bringen. Der bislang weitgehend uneingeschränkte Versand über ­Internetapotheken, Internetdrogerien und andere Handelsplattformen wie Amazon soll mit strengen Auflagen eingeschränkt werden. So muss künftig der Name der Stamm­apotheke in der Internetadresse der dazugehörenden Internetapotheke erkennbar sein. Diese Klausel ­dürfte für viele Apotheken kaum erfüllbar sein.

Die Marke Dr. Hauschka darf nach dem Willen des Herstellers generell nur über ausgewählte Apotheken, Reformhäuser, Naturkostfachgeschäfte, Parfümerien und Naturkosmetikfachgeschäfte verkauft werden. „Denn uns ist wichtig, dass die hochwertigen Natur- und Biokosmetikprodukte in einem ebensolchen Umfeld präsentiert werden und für den Kunden gewährleistet ist, dass er eine umfassende Beratung erhält“, teilte Wala gegenüber DAZ.online mit.

Apotheker und Händler würden von Wala für den Vertrieb der ­Dr.-Hauschka-Produkte mit neuen ­Markenpartnerverträgen seit Herbst 2014 autorisiert. Der Vertrag enthalte einen genau definierten Kriterienkatalog für die Autorisierung. Dabei gehe es um ein Konzept für die Qualitätsorientierung des Apothekers und des Händlers. Zudem biete der Vertrag Markenpartnern die Möglichkeit, eine Zusatzautorisierung für den Onlinehandel zu erhalten.

Anforderungen an Internet­handel: „Mission Impossible“?

„Die Regeln des Dr.-Hauschka-Markenpartnervertrags verlangen, dass der Name des Webshops und dessen Internetadresse (URL) dem Namen der stationären Apotheke oder dem stationären Geschäft entsprechen muss. Denn nur aufgrund eines gleichen oder ähnlichen Namens kann ein Internet-Käufer klar erkennen, dass er im Webshop einer Apotheke mit all ihrer Beratungskompetenz einkauft. Dies stärkt die stationäre Apotheke in ihrer Bedeutung“, so das Unternehmen. Diese Forderung könnte für die vielen „Bären“-, „Hirsch“-, „Rathaus“- oder „Markt“-Apotheken angesichts der Namenüberschneidungen jedoch zu einer „Mission Impossible“ werden. Internet-Adressen mit solchen Namensinhalten sind kaum noch zu bekommen.

Wer künftig Dr.-Hauschka-Kosmetik online vertreiben will, muss zudem ein „virtuelles Schaufenster“ nach den Vorgaben des Unternehmens ­einrichten, wie dies „moderne, ­anspruchsvolle Kunden von einem ­Internetshop erwarten“. „Wir haben die Qualitätskriterien für die Autorisierung der stationären Apotheke auf die Kriterien für deren Webshop ­adaptiert“, so ein Unternehmens­sprecher.

Wie viele Onlinehändler heute Dr.-Hauschka-Produkte anbieten, ist dem Unternehmen nicht bekannt. Auf dem Preisportal „idealo“ finden sich für Dr.-Hauschka-Produkte zudem sehr große Preisspannen: Dr. Hauschka Gesichtstonikum klärend (100 ml) beispielsweise wird für 14,89 bis 36,99 Euro angeboten. Auch das ­dürfte Wala stören. Immerhin ist das Unternehmen wegen seiner strengen Preisbindungspolitik schon mal mit dem Bundeskartellamt aneinandergeraten und musste 6,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Knapp 5000 autorisierte Vertriebspartner

Wie viele Online-Anbieter übrig bleiben dürfen, will Wala nicht verraten. „Derzeit sind wir mit unseren knapp 5000 Vertriebspartnern in einer strukturierten Umstellungsphase auf den neuen Vertrag. Diese Umstellung dauert naturgemäß noch einige Zeit, erst die Hälfte aller Vertriebspartner hat bisher den neuen Vertrag von uns erhalten“, so ein Firmensprecher. Daher könne es bis zur Umstellung aller Vertriebspartner auf den neuen Markenpartnervertrag noch Abweichungen geben.

Derzeit hätten 80 Apotheken und ­andere Händler Anträge auf Onlineautorisierung gestellt. „Diese ­werden momentan bearbeitet.“ Die Parfümerie-Kette Douglas und auch Galeria-Kaufhof dürfen Dr.-Hauschka-Produkte wohl weiter auch übers Internet verkaufen. Beide Firmen seien „bereits seit einigen Jahren autorisierte Handelspartner für die Marke Dr. Hauschka“. Was mit den Amazon-Angeboten geschieht ist offen: „Da wir uns in der Vertragsumstellung befinden, können wir zu den verschiedenen Marketplace-Anbietern auf Amazon keine allgemeingültige Auskunft geben.“ |

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