Arzneimittel und Therapie

Rote-Hand-Brief bereits vor Markteinführung

Ketoconazol bei Cushing-Syndrom

jb | Zum 15. März 2015 wurde das orale Ketocon­azol-Präparat Ketoconazole HRA® zur Behandlung des endogenen Cushing-Syndroms eingeführt. Bereits im Vorfeld informierte der Hersteller in einem Rote-Hand-Brief über das Risiko der Lebertoxizität und über die vor und während der ­Behandlung durchzuführenden Maßnahmen. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungen, die man mit oralem Ketoconazol in der Therapie von Pilzerkrankungen hat – eine Indikation, für die seit 2013 die Zulassung der Substanz aufgrund des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses ruht.

Das endogene Cushing-Syndrom ist eine verhältnismäßig seltene Erkrankung. Sie ist charakterisiert durch einen Cortisol-Überschuss, häufig verursacht durch Tumore der Hypophyse oder der Nebennierenrinde. Ist es nicht möglich, den auslösenden Tumor zu entfernen, können die Cortisol-Spiegel auch durch Ketoconazol effektiv gesenkt werden. Denn Ketoconazol hemmt nicht nur die Ergosterol-Synthese in der Zellmembran von Pilzen, sondern auch die Synthese von Steroiden im menschlichen Körper. Das Antimykotikum (Handelsname Nizoral®) wurde jahrelang off label in der Behandlung des Cushing-Syndroms eingesetzt. Mit dem Aussetzen der Zulassung von Nizoral®-Tabletten nach Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses fiel diese Option 2013 in Deutschland weg. Lediglich als Import war das Präparat noch erhältlich.

Gleichzeitig lag bei der EMA jedoch ein Antrag vor, Ketoconazol für eine andere Indikation zuzulassen, die Behandlung des Cushing-Syndroms. Die EMA kam zu der Auffassung, dass in diesen seltenen und potenziell lebensbedrohlichen Fällen im Gegensatz zur antimykotischen Therapie, wo sicherere und wirksamere Wirkstoffe zur Verfügung stehen, der Nutzen die Risiken des Medikaments überwiege. Zudem könne man spezifische Maßnahmen ergreifen, das Risiko der Hepatotoxizität zu verringern. Die Zulassung für Ketoconazole HRA® zur Behandlung des Cushing-­Syndroms wurde daraufhin vergangenen Herbst erteilt.

Nur von erfahrenen Ärzten

In Deutschland wurde das Präparat zum 15. März 2015 eingeführt. Um das Risiko der Lebertoxizität zu minimieren, hat der Hersteller in Absprache mit den zuständigen Behörden einen Rote-Hand-Brief mit Hinweisen zu spezifischen Maßnahmen veröffentlicht. So darf beispielsweise die Behandlung eines Cushing-Syndroms nur von einem erfahrenen Arzt begonnen und muss überwacht werden. Der Behandler muss zudem über die geeignete Ausstattung verfügen, die biochemischen Reaktionen zu überwachen, um die Dosierung entsprechend den therapeutischen Erfordernissen des Patienten einstellen zu können. Auch werden Hinweise zu Anwendungsbeschränkungen und Laboruntersuchungen gegeben. |

Quelle

Ketoconazole HRA®: Informationen über das Risiko von Hepatotoxizität; Rote-Hand-Brief vom 9. März 2015

Drug Safety Mail: Informationsbrief zu Ketoconazol 200 mg Tabletten (Nizoral® Tabletten) AkdÄ Drug Safety Mail 45-2013

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