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INTERPHARM 2015 – Schnittstellenproblematik
Immer wieder freitags
Problematische Entlassrezepte in der Offizin – muss das sein?
Die Situation ist jedem Offizinapotheker hinreichend bekannt: Es ist Freitagmittag und der aus dem Krankenhaus entlassene Patient möchte in der Apotheke seine Arzneimittel (ohne Rezept) beziehen, um eine in der Klinik begonnene Behandlung fortführen zu können. Der Hausarzt ist häufig nicht erreichbar, da viele Arztpraxen zu dieser Zeit keine Sprechstunde mehr haben. Ein Ausweichen in Notfallpraxen ist zeitraubend und für manche Patienten nicht zumutbar. Erhält der Patient schließlich eine Verschreibung, ist noch nicht gewährleistet, ob das Präparat in der Apotheke vorrätig ist oder kurzfristig besorgt werden kann (Stichwort BtM, Rabattverträge, unklare Verschreibungen, Aut-idem-Verordnungen etc.). Ähnliche Szenarien gelten auch für aus der Klinik entlassene Heimbewohner, da die das Heim betreuenden Ärzte nicht ständig vor Ort sind. Mögliche Gründe für die unzulängliche Versorgung frisch entlassener Patienten liegen zum einen in der Gesetzgebung (Krankenhausärzte dürfen für gesetzlich versicherte Patienten am Tag der Entlassung kein Rezept ausstellen), sind aber auch durch die Abläufe bei der Entlassung und ungeklärte Zuständigkeiten bedingt. Derzeit wird die Entlassung eines Patienten individuell geregelt, das heißt, die Versorgung zwischen den Schnittstellen stationär – ambulant kann sehr unterschiedlich aussehen. Eine Kann-Vorschrift (§ 14(7) des Apotheken-gesetzes) ermöglicht die Mitgabe einer Entlassmedikation am Wochenende und an Feiertagen. Diese Option wird allerdings nicht immer wahrgenommen.
Verbessertes Entlassmanagement
Zur Verbesserung des Entlassmanagements werden derzeit mehrere Vorgehensweisen diskutiert (Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-VSG). Wichtige Punkte sind die Einbindung der Krankenhäuser in das Entlassmanagement und die Einführung einheitlicher Entlassrezepte, um für den Patienten einen nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung zu ermöglichen. Wie das Entlassmanagement konkret aussehen soll, wo die Verantwortlichkeiten liegen werden oder wie der Mehraufwand an Arbeit personell und finanziell geregelt wird, ist derzeit noch unklar.
Bei der Erarbeitung eines Entlassmanagements sollten Schöll zufolge folgende Punkte beachtet oder in Erwägung gezogen werden:
- Rascher Informationsaustausch; so sollte etwa die Stammapotheke des Patienten im Vorfeld von einer Entlassung informiert werden, um die erforderlichen Medikamente bereitzustellen.
- Schaffung klarer Verantwortlichkeiten (wer ist für was zuständig)
- Information des Patienten zu seiner Entlassmedikation (ausführlich, verständlich und schriftlich)
- Koordination zwischen stationärer und ambulanter Betreuung durch eine Fachkraft (Überleitungspflege oder Case Coordination Nurse)
- Einführung von Entlassrezepten (mit praxisnahen Vorgaben zur Verschreibung; Stichwort Packungsgrößen, Versorgungszeitraum, Rezeptvermittlung durch Dritte, Zuweisungsverbot)
- Regelung einer Mitgabe von Arzneimitteln aus dem Krankenhaus (Mitgabe von Blistern samt Beipackzetteln?)
- Vergütung des Entlassmanagements
- Stärkung der Kommunikation zwischen den Beteiligten |
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