Politik

ellaOne® ab 15. März rezeptfrei erhältlich

Beratungsempfehlung der BAK

BERLIN (ks) |

Ab dem 15. März wird es das Ulipristalacetat-haltige Notfallkontrazeptivum ella­One® ohne Rezept in deutschen Apotheken geben. Darauf haben sich der Hersteller HRA Pharma und das Bundesgesundheitsministerium verständigt. Bis dahin soll auch die Kostenerstattung für Mädchen und Frauen unter 20 Jahren gesetzlich geregelt sein. Doch schon jetzt können sich Apotheken auf ihre neuen Aufgaben vorbereiten: Letzte Woche hat die Bundesapothekerkammer (BAK) ihre Handlungsempfehlungen für die rezeptfreie Abgabe von Notfall­kontrazeptiva sowie ein Curriculum für Fortbildungen der Apothekerkammern zu diesem Thema vorgelegt.

Foto: AZ/Sket

AMVV: am 6. März im Bundesrat

Lange war der mögliche Markt­eintrittstermin für ellaOne® unklar – nun sind die Beteiligten doch übereingekommen. Wenn am 6. März der Bundesrat die ­geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) passieren lässt, wird das bislang rezeptpflichtige Arzneimittel mit einem passenden OTC-Beipackzettel und passender Packung versehen sein. Mit dem 15. März als Verkaufsstart dürfte auch sichergestellt sein, dass die Apothekensoftware auf dem neuesten Stand ist.

Noch nicht ganz klar ist jedoch, ob es wirklich gelingt, dass auch Levonorgestrel-haltige Nofallkon­trazeptiva (LNG) zum gleichen Zeitpunkt rezeptfrei verfügbar sind. Denn im Grunde können die Hersteller erst nach der Änderung der AMVV eine Änderungsanzeige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Änderung der Packungsbeilage für dieses Präparat stellen – da könnte die Zeit knapp werden.

Erstattungsfähigkeit für ­unter 20-Jährige

Weiterhin soll bis zum 15. März die Frage der Kostenerstattung für Mädchen und Frauen unter 20 Jahren geregelt sein. Damit die beabsichtigte Regelung kurzfristig umgesetzt werden kann, haben sich die Koalitionsfraktionen nach Auskunft einer BMG-Sprecherin bereits geeinigt, einen entsprechenden Entwurf in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Er sehe wie bisher eine Erstattung für unter 20-Jährige bei Verordnung durch den Arzt vor. Konkret soll die Regelung an das SGB IV-Änderungsgesetz angedockt werden, das diese Woche vom Bundestag beschlossen werden soll.

Handlungsempfehlungen für die Beratung

Bewegung gab es letzte Woche auch im Hinblick auf die allseits geforderte qualitativ hochwertige Beratung. Am vergangenen Donnerstag hat die BAK Apotheken entsprechende „ Handlungsempfehlungen“ an die Hand gegeben. Diese behandeln die Voraussetzungen für die Abgabe von LNG und ellaOne®, geben allgemeine Hinweise zur Beratung und Abgabe der Notfallkontrazeptiva und zeigen Kriterien für die Grenzen der Selbstmedikation auf. Sie enthalten Hinweise zur Abgabe an Minderjährige und halten abschließend eine Checkliste zur Qualitätssicherung der Beratung parat. Die Empfehlungen sind mit dem Bundesgesundheitsministerium, den (Frauen-)Ärzten und dem BfArM abgestimmt.

Sie finden die Handlungsempfehlungen sowie weitere Materialien zum Thema auf der ABDA-Webseite sowie unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de in der Spezial-Rubrik zur „Pille danach“. |

Das könnte Sie auch interessieren

BAK legt Handlungsempfehlung für Abgabe von Notfallkontrazeptiva vor

Wenn – Dann – Sonst

Bundesrat lässt AMVV-Änderungsverordnung passieren

Grünes Licht für ellaOne

Empfehlung für ellaOne®-Freigabe macht Gesundheitsminister nachdenklich

Kehrtwende bei „Pille danach“?

Gespräche über Beratung zur „Pille danach“ in Apotheken angelaufen

Kommt die Dokumentationspflicht?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.