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Gesundheitspolitik
Kein digitaler Radierer
Wie lässt sich Betrug mit Registrierkassen verhindern?
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dazu einen „Regelungsentwurf“ zur Verhinderung von Betrügereien mit Registrierkassen vorlegen. Dieser soll auf Arbeitsebene mit den Ländern erörtert werden – eine Expertenrunde ist für Mitte November terminiert. Allerdings lehnt das Bundesfinanzministerium (BMF) nach wie vor die verbindliche Einführung des bereits entwickelten Kontrollsystems INSIKA ab. Stattdessen will sich Schäuble auf „grundlegende Vorgaben hinsichtlich der technischen Sicherheitsvorrichtungen beschränken und es dem Markt überlassen, Lösungen zu finden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, so die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen zur Einführung von INSIKA.
Das BMF sucht nach einem Verfahren, das sicherstellt, „dass sämtliche Aufzeichnungen nachvollziehbar sind“ und die „Unveränderbarkeit der Grundaufzeichnungen gewährleistet“ ist. „Nicht protokollierte Löschungen oder Änderungen sollen danach nicht mehr möglich sein“, so das BMF: „Auch bei der Papierbuchführung waren Radierungen nicht erlaubt.“
Verzögerungstaktik?
Im Juni 2015 hatte die Finanzministerkonferenz das BMF mit der Suche nach einer Lösung beauftragt. Das letzte Finanzministertreffen im Oktober blieb aber erneut ohne Ergebnis und vertagte das Thema. Hinter vorgehaltener Hand werfen die Länderfinanzminister, allen voran NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, Bundesfinanzminister Schäuble vor, die Einführung eines Kontrollsystems zu verzögern. Die von den Ländern immer wieder angeführten Steuerausfälle von bis zu zehn Milliarden Euro durch Betrügereien mit Kassensystemen weist das BMF ohnehin als „nicht belastbar“ zurück.
Gegen die Einführung von INSIKA sprechen aus Sicht des BMF die hohen Bürokratiekosten von einmalig 1,6 Milliarden Euro sowie der „jährliche Erfüllungsaufwand“ von 250 Millionen Euro. INSIKA wurde seit 2008 als „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ entwickelt und vom Bundeswirtschaftsministerium mit 225.000 Euro gefördert. „Die intensive Prüfung offenbarte, dass sich bei einer verpflichtenden Einführung des INSIKA-Konzepts rechtliche und technische Probleme ergeben, dass eine ausschließlich als INSIKA-Konzept verschärfende gesetzliche Regelung nicht in Betracht kommt“, erklärt das BMF. |
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