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- AZ 45/2015
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Gesundheitspolitik
Almased-Werbung muss abspecken
Gericht untersagt konkrete Erfolgsversprechen und krankheitsbezogene Aussagen
Almased darf nicht mehr mit konkreten Erfolgsversprechen („so viel Kilo in so vielen Tagen abnehmen“) oder mit gesundheitsbezogenen Aussagen für seine „Vital-Pflanzen-Eiweißkost“ werben. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, hat das Oberlandesgericht Celle der Berufung von Almased nicht stattgegeben. Bereits im April hatte das Landgericht Lüneburg auf Betreiben der Verbraucherzentrale Almased die Verwendung solcher Aussagen untersagt, nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte. Dabei gehe es um Werbeaussagen auf der Website, in Werbeanzeigen und auf der Verpackung selbst, teilte die Verbraucherzentrale mit.
Entwarnung für Apotheker
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Almased gegen den Ausschluss der Revision Beschwerde einlegt, ist bisher unklar. Man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, teilte die Firma mit. Erst dann könne man auch entscheiden, ob und wie man den Werbeauftritt umstelle.
Laut Hersteller müssen Apotheken nicht aktiv werden, das Urteil betreffe weder sie noch den Großhandel, sondern alleine den Hersteller und ohnehin nur Packungen, die noch nicht im Handel sind. Auch für Werbeaussagen liege die Verantwortung alleine bei Almased. Deshalb könnten auch alte Almased-Packungen weiterhin verkauft werden. Auch die Verbraucherzentrale gibt Entwarnung: Apotheken habe man nicht im Visier, man werde sich gegebenenfalls wieder an Almased wenden. |
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