Gesundheitspolitik

Almased-Werbung muss abspecken

Gericht untersagt konkrete Erfolgsversprechen und krankheitsbezogene Aussagen

STUTTGART (wes) | Konkrete Erfolgsversprechen, wie viele Kilo man in welcher Zeit ab­nehmen könne und wie sich dadurch der Gesundheitszustand verbessere – mit solchen Aussagen darf ­Almased nicht mehr für sein ­Diätpulver werben.

Almased darf nicht mehr mit konkreten Erfolgsversprechen („so viel Kilo in so vielen Tagen abnehmen“) oder mit gesundheitsbezogenen Aussagen für seine „Vital-Pflanzen-Eiweißkost“ werben. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, hat das Oberlandesgericht Celle der Berufung von Almased nicht stattgegeben. Bereits im April hatte das Landgericht Lüneburg auf Betreiben der Verbrau­cher­zentrale Almased die Verwendung solcher Aussagen untersagt, nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte. Dabei gehe es um Werbeaussagen auf der Web­site, in Werbeanzeigen und auf der Verpackung selbst, teilte die Verbraucherzentrale mit.

Entwarnung für Apotheker

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Almased gegen den Ausschluss der Revision Beschwerde einlegt, ist bisher unklar. Man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, teilte die Firma mit. Erst dann könne man auch entscheiden, ob und wie man den Werbeauftritt umstelle.

Laut Hersteller müssen Apotheken nicht aktiv werden, das Urteil betreffe weder sie noch den Großhandel, sondern alleine den Hersteller und ohnehin nur Packungen, die noch nicht im Handel sind. Auch für Werbeaussagen liege die Verantwortung alleine bei Almased. Deshalb könnten auch alte Almased-Packungen weiterhin verkauft werden. Auch die Verbraucherzentrale gibt Entwarnung: Apotheken habe man nicht im ­Visier, man werde sich gegebenenfalls wieder an Almased wenden. |

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