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Gesundheitspolitik
ABDA will die letzte Chance nutzen
Expertise der Apothekerschaft nutzen
Darin begrüßen ABDA und BAK gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband und der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker grundsätzlich das Ziel des Gesetzesvorhabens, eine Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung herbeizuführen sowie den damit verbundenen Ausbau der Telematik.
Allerdings sei man „davon überzeugt, dass eine noch stärkere Einbeziehung gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit erforderlich ist, um für die Patienten die volle Nutzung der Chancen der Telematik zu ermöglichen“, formulieren es ABDA und BAK diplomatisch. Mit Bezug auf die Projekte ARMIN, PRIMA sowie den Aktionsplänen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland sei es umso wichtiger, „die Expertise der Apothekerschaft auch in den zugehörigen Konkretisierungen des vorliegenden Gesetzentwurfes noch stärker zu nutzen“.
Medikationsplan erst ab fünf Medikamenten sinnvoll
Nicht sinnvoll ist aus Sicht von ABDA und BAK die von Gesundheitsminister Gröhe forcierte Ausweitung des Anspruchs der Patienten auf einen Medikationsplan auf die regelmäßige Einnahme von drei Arzneimitteln. Vermeidbare unerwünschte Arzneimittelereignisse träten vor allem bei Menschen mit einer Polymedikation auf.
„National wie auch international hat sich als Definition eine zeitgleiche Anwendung von fünf oder mehr Arzneimitteln (und meist beschränkt auf systemisch wirkende Arzneimittel/-stoffe in der Daueranwendung) durchgesetzt“, schreiben ABDA und BAK. In Deutschland werde dies in zahlreichen renommierten Analysen seit vielen Jahren als Standard verwendet. Nicht anders sei die Situation international. Vor allem in Ländern, die bereits länger als Deutschland auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapiesicherheit forschen, wie etwa die USA oder Australien, aber auch in anderen europäischen Ländern sei die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln eine etablierte Definition für Polymedikation.
Als Begründung führen ABDA und BAK weiter an, dass „ab etwa fünf Arzneimitteln das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), mangelnde Adhärenz, Interaktionen und auch für weitere arzneimittelbezogene Probleme überproportional ansteigt“. Damit nehme auch das Risiko für Komplikationen und Krankenhausaufnahmen deutlich zu. „Vor diesem Hintergrund erscheint auch ein Anspruch eines Versicherten auf einen Medikationsplan ab dieser risikoreichen Schwelle von fünf oder mehr Arzneimitteln/Arzneistoffen in der Dauermedikation sinnvoll und wird daher von uns gefordert.“
Bitkom: Papierplan ist technologischer Rückschritt
Grundsätzliche Kritik an der mit dem E-Health-Gesetz geplanten Einführung eines zunächst schriftlichen Medikationsplans übt der Branchenverband der digitalen Wirtschaft Bitkom. In seiner Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. November bezeichnet Bitkom den schriftlichen Medikationsplan als „technologischen Rückschritt“. Eine Beschränkung der Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch den Hausarzt reiche nicht aus, um einen wirksamen Schutz des Patienten vor unerwünschten Wechselwirkungen zu erreichen, da Patienten vielfach durch Fachärzte weitere Medikamente verschrieben würden. Außerdem müssten alle an der Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer die Möglichkeit haben, den Medikationsplan zu aktualisieren. Darüber hinaus kritisiert der Branchenverband, dass es keine verbindlichen Zeitpläne zum Übergang auf den späteren elektronischen Medikationsplan gebe. |
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