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Gesundheitspolitik
Michalk: Gebühren sollten angepasst werden
Interview mit der neuen gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion
Die flächendeckende Versorgung der Menschen durch Apotheken auch weiterhin sicherzustellen, sei ein zentrales politisches Anliegen. Und mit Blick auf die Forderungen nach Liberalisierung des Apothekenmarktes in Griechenland legte Michalk ein Bekenntnis für die inhabergeführte Apotheke ab.
DAZ.online: Absage beim Honorar, Absage beim
Medikationsplan, Nebenrolle in der Präventionspolitik – die Wünsche der
Apotheker finden derzeit bei der Bundesregierung kein Gehör. Die
Apotheker fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Welche Rolle
spielen für Sie die Apotheker in der Gesundheitsversorgung der Bürger?
Michalk: Freie Gesundheitsberufe, wie die Apotheker, stehen für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung. Das ist die Auffassung meiner Fraktion und diese Strukturen möchte auch ich in meiner neuen Position als Sprecherin weiter vertreten und in Anbetracht sich weiter verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen weiterentwickeln, damit die hohe Qualität, die wir in der Versorgung mit Arzneimitteln haben, erhalten bleibt. Die Apothekerinnen und Apotheker leisten einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen, sicheren und zuverlässigen Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln in der Stadt und auf dem Land. Ein zentrales politisches Anliegen ist es daher für mich, die flächendeckende Versorgung der Menschen durch Apotheken auch weiterhin sicherzustellen. Wenn etwas gut läuft, und das ist in der Arzneimittelversorgung der Fall, dann spiegelt sich das aber nicht in der öffentlichen Wahrnehmung ab. Deshalb nutze ich diese Gelegenheit, Danke für die verantwortungsvolle Arbeit zu sagen.
DAZ.online: Die geforderte Erhöhung des Apothekenhonorars ist wegen der zuvor erforderlichen Neudefinition der Berechnungsgrundlage durch das Bundeswirtschaftsministerium auf die lange Bank geschoben. Warum steht die Bundesregierung den Honorarforderungen so zugeknöpft gegenüber?
Michalk: Das müssen Sie die Bundesregierung fragen. Die Überprüfung des Apotheken-Fixhonorars ist Aufgabe des Wirtschaftsministeriums, das bei Bedarf eine Anpassung vornimmt. Es gibt eben keinen grundsätzlichen Automatismus. Sie können aber sicher sein, dass wir auch mit mir als Sprecherin in der Fraktion die Honorarsituation der Apotheker im Blick haben und bei Bedarf die Anpassung anwenden. Wir sind ja im GKV-VSG auch dem ausdrücklichen Wunsch der Apotheker bezüglich des Apothekenabschlages gefolgt; der wird zukünftig gesetzlich festgelegt.
DAZ.online: Auf dem letzten Apothekertag 2014 hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eine Erhöhung der Gebühren für Rezeptur, BtM und Dokumentation in Aussicht gestellt. Wie sieht es jetzt damit aus?
Michalk: Ich bin hier der gleichen Auffassung wie der Gesundheitsminister. Die Erhöhung der Gebühren, insbesondere für Rezepturen und Betäubungsmittel sollten wir uns noch einmal genau ansehen. Ich bin sicher, dass wir darüber im Laufe der Legislaturperiode noch reden werden. Aus meiner Sicht sollten die BtM-Gebühr und der Rezepturzuschlag nach langer Zeit mal wieder angepasst werden. Aber am Ende gilt der Koalitionsvertrag. Dazu steht da aber nichts drin. Es hängt also durchaus auch an unserem Koalitionspartner, ob es an dieser Stelle in dieser Legislaturperiode noch Bewegung geben wird.
DAZ.online: Für den Nacht- und Notdienstfonds hatte die Bundesregierung 120 Millionen Euro jährlich zugesagt. Diese Summe wurde bislang nicht erreicht. Gibt es den von der ABDA geforderten Nachschlag?
Michalk: Wir haben mit der Notdienstvergütung erstmalig eine Leistung finanziert, die nicht an die Abgabe einer Packung anknüpft und der Sicherstellung der Versorgung dient. Und 250 Euro pro Nachtdienst sind doch schon eine deutliche Verbesserung, so dass ich im Moment keinen akuten Bedarf für einen Nachschlag sehe. Die 120 Mio. Euro waren eine Kostenschätzung der Bundesregierung. Der Abfluss hängt ja von der tatsächlichen Inanspruchnahme ab.
DAZ.online: Beim Medikationsplan will das BMG die Apotheker außen vorlassen. Nur Ärzte sollen den Plan erstellen. Finden Sie das ebenfalls sachgerecht oder sollte im anstehenden parlamentarischen Verfahren hier noch eine Änderung erfolgen?
Michalk: Ich habe nichts gegen eine Beteiligung der Apotheker am Erstellen des Medikationsplans. Ich frage mich nur, wie das in der Praxis aussehen soll. Es ist doch zunächst der Arzt, der den Medikationsplan festlegt. Aber klar, wenn die Apotheker hier eine gute Idee haben, wie sie sich da unbürokratisch einbringen können, werden wir uns das im parlamentarischen Verfahren ansehen.
DAZ.online: Warum ist die Politik nicht bereit, die Apotheken als niederschwellige Anlaufstelle im Gesundheitssystem stärker in die Präventionspolitik einzubinden? Wäre es nicht sinnvoll, zum Beispiel bei der Impfversorgung den Apotheken – wie von der ABDA angeboten – mehr Verantwortung zu übertragen?
Michalk: Ich habe keine Einwände, die Apotheker stärker in die Prävention oder die Versorgung der Patienten einzubinden. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir keine Doppelstrukturen, z. B. zur ärztlichen Impfberatung schaffen. Wenn es hier jedoch sinnvolle Kooperationen gibt und die Angebote sich ergänzen, begrüße ich das. Konkret denke ich da an die Möglichkeiten für Modellversuche zur Kooperation zwischen Arzt und Apotheker, wie ARMIN, die wir bereits gesetzlich befördert haben.
DAZ.online: In Griechenland fordert die EU mit Zustimmung der Bundesregierung eine Liberalisierung des Apothekenmarktes. Wie stehen Sie zu Hause zum Fremd- und Mehrbesitzverbot? Sollen in Deutschland OTC-Arzneimittel weiterhin nur in Apotheken verkauft werden dürfen?
Michalk: In Griechenland liegt eine besondere Situation vor. Wie bereits gesagt, stehe ich weiterhin dazu, den bewährten und erfolgreichen Weg mit der unabhängigen, inhabergeführten Apotheke im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit weiterzugehen. Dies gilt ebenfalls für die bestehenden Regelungen des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. |
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