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Gesundheitspolitik
Pflicht-Logo für Versender
Legaler Arzneiversand künftig nur mit DIMDI-Siegel
Das neue EU-Versandhandelslogo zeigt Verbrauchern, dass eine Apotheke bzw. ein Versender nach nationalem Recht berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet zu versenden. Zudem lässt sich künftig der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist. Beantragt werden kann das Logo bei der jeweils zuständigen Landesbehörde. Angesichts der Übergangsfrist von vier Monaten ist die Verwendung des Logos ab dem 26. Juni möglich und ab dem 26. Oktober Pflicht.
Das Logo muss laut Gesundheitsministerium „gut sichtbar auf jeder Seite dargestellt werden, auf der Arzneimittel angeboten werden“. Außerdem muss es auf den Eintrag im Versandhandelsregister verlinken, das weiterhin vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gepflegt wird. |
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