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Gesundheitspolitik
In der Falle
Es war mit Sicherheit richtig, 2004 unser Honorar vom Packungspreis abzukoppeln. Die Honorierung einer heilberuflichen Information und Beratung von der Höhe des Preises eines verkauften bzw. abgegebenen Arzneimittels abhängig zu machen, war einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Umstellung auf ein (Beratungs-)Fixum und einen prozentualen Handlingsaufschlag war im Prinzip richtig. Wo man damals nicht aufpasste, war die Frage, wie man unser Honorar in Zukunft anpassen und erweitern bzw. ergänzen kann. Ins Arzneimittelgesetz rutschte nur eine harmlose Formulierung, mit der die zuständigen Ministerien ermächtigt werden, das Fixum „entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen“. Aber kein Muss, kein Zwang zur jährlichen Überprüfung. Außerdem wurde nirgends ein Berechnungsmodus für unser Honorar festgelegt mit der Folge, dass das Ministerium den Mehrumsatz bei Packungen gegenrechnet. Hinzu kommt, dass nirgends definiert ist, welche Arbeitsleistungen der Apotheke eigentlich im Fixum enthalten sind. Wie weit geht die Information und Beratung? Ist die Erstellung eines Medikationsplans im Fixum enthalten? Diese Versäumnisse fliegen uns jetzt um die Ohren. Und das erschwert uns auch, neue Dienstleistungen honoriert zu bekommen – siehe eHealth-Gesetz und Medikationsplan. Außerdem sieht die Politik das Gesamtvolumen, das die Apotheken bekommen – da Apotheken schließen mussten, bleibt für die übrigen mehr übrig, so die Argumentation. Wir sitzen in der Falle, stellte ABDA-Präsident Schmidt fest. Wie wahr.
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