DAZ aktuell

Neuer Beschluss zu Alkoholentwöhnungsmitteln

G-BA: Arzneimittel zur Trinkmengenreduktion bedingt erstattungsfähig

BERLIN (lue) | Arzneimittel, die den Alkoholkonsum von Alkoholabhängigen verringern, sollen unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig werden. Das geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor. Die medikamentöse Therapie soll dabei als Übergang zu einer Abstinenztherapie dienen. Letztere halte der G-BA für die zweckmäßigere Behandlungsform als die Trinkmengenreduktion, erklärte G-BA-Chef Josef Hecken. Jedoch könne es vorkommen, dass ein Therapieplatz nicht unmittelbar zur Verfügung stehe.

Bislang sind Alkoholentwöhnungsmittel von der Versorgung ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht bei alkoholkranken Patienten, bei denen die Abstinenz durch Arzneimittel aufrechterhalten bzw. unterstützt wird. Zudem muss ein therapeutisches Gesamtkonzept mit begleitenden psychosozialen und soziotherapeutischen Maßnahmen vorliegen. Nun überprüfte der G-BA die Verordnungskriterien und erweiterte sie.

Zukünftig können alkoholkranke Patienten übergangsweise Arzneimittel zur Alkoholreduktion auf Krankenkassenkosten verordnet bekommen, wenn sie dadurch auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden. „Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen“, erklärte Hecken. Denn das übergeordnete Ziel der Behandlung der Alkoholabhängigkeit bleibe die völlige Abstinenz.

Entsprechende Arzneimittel können bis zu drei Monate zulasten der GKV verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen maximal weitere drei Monate. Die einleitende Verordnung soll zudem von Ärzten ausgeführt werden, die in der Behandlung von Alkoholabhängigkeit erfahren sind. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt – sofern er nicht beanstandet wird – nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Selincro®: Reduktion des Alkoholkonsums

Für die Erstattung kommt das Arzneimittel Selincro® (Wirkstoff: Nalmefen, ein Opioidsystem-Modulator) der Firma Lundbeck infrage. Selincro® ist zugelassen zur Reduktion des Alkoholkonsums bei erwachsenen Alkoholabhängigen, deren Konsum sich auf einem hohen Risikoniveau befindet. Dies sind bei Männern täglich mehr als 60 Gramm Alkohol, bei Frauen mehr als 40 Gramm. Das Arzneimittel kann verschrieben werden, wenn keine körperlichen Entzugserscheinungen vorliegen und keine sofortige Entgiftung erforderlich ist. Zudem sollte der Patient kontinuierliche psychosoziale Unterstützung erhalten. Selincro® ist seit Februar letzten Jahres zentral zugelassen und wird sukzessive europaweit eingeführt. In Deutschland wird es voraussichtlich Mitte des Jahres auf den Markt kommen. Einem Lundbeck-Sprecher zufolge erfüllt es die vom G-BA geforderten Kriterien, um erstattet zu werden.

Derzeit sind zwei Mittel zur Alkoholentwöhnung auf dem Markt: Die Anticraving-Substanz Acamprosat (Campral®), ein GABA-Rezeptor-Agonist und NMDA-Rezeptor-Antagonist, und der Opioidantagonist Naltrexon (z.B. Adepend®). Die Wirkstoffe dienen nicht der Trinkmengenreduktion, sondern sind zur Unterstützung der Abstinenz und zur Reduktion des Rückfallrisikos nach Alkoholentzug zugelassen. 

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