Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Dezember 2014 (BAnz AT 02.12.2014, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (VISMED® und VISMED® MULTI)“ vom 20. November 2014 abgedruckt.**

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