- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 44/2014
- Mehr Geld für Hepatitis-...
DAZ aktuell
Mehr Geld für Hepatitis-C-Arzneimittel
KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Rahmenvorgaben 2014
Das Sonderausgabenvolumen soll der besonderen Markteintrittssituation der seit Anfang des Jahres neu zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (etwa Sofosbuvir, Simeprevir, Daclatasvir) Rechnung tragen. In den im Herbst 2013 beschlossenen Rahmenvorgaben 2014 waren diese noch nicht berücksichtigt. Für den Einsatz innovativer Arzneimittel war ein Plus von 2,4 Prozent vorgesehen, das nunmehr auf 3,2 Prozent erhöht wurde – das Sondervolumen für die Hepatitis-C-Medikamente kommt additiv hinzu.
2015 muss neu bewertet werden
Die Vertragspartner weisen darauf hin, dass das Sonderausgabenvolumen derzeit nicht abschließend bewertbar sei, sondern sich nur schätzen lasse. Es sei im Folgejahr gemäß der tatsächlichen spezifischen Ausgabenentwicklung neu zu bewerten. Vereinbart wurde weiterhin, dass das Sonderausgabenvolumen nicht die fachgruppenspezifischen Richtgrößen steigert. Die Verordnungskosten der neuen Hepatitis-C-Arzneimittel sind damit auch nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Es wird noch teurer
GKV-Spitzenverband und KBV erwarten durch diese neuen Arzneimittel einen einmaligen Effekt für die Jahre 2014 und 2015. Denn nach einem Jahr freier Preisbildung müssen die Kassen nur noch die ausgehandelten Erstattungsbeträge zahlen. Im kommenden Jahr könnte es aber zunächst noch teurer werden. Auch in Europa steht die Zulassung von Gileads Sovaldi®-Nachfolger Harvoni®, einer Fixkombination von Ledipasvir und Sofosbuvir, vor der Tür – und dieses Präparat dürfte noch mehr kosten als Sofosbuvir allein.
Preisentwicklung moderat
Eine Anpassung nach unten für 2014 gab es übrigens beim Faktor Preisentwicklung. Diesen hatten KBV und GKV-Spitzenverband ein Jahr zuvor bei +3,8 Prozent liegen sehen. Als Gründe nannten sie die neue Notdienstpauschale für die Apotheken sowie das auslaufende Preismoratorium und die Senkung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel. Allein wegen der beiden letzten Punkte gingen die Vertragspartner von Mehrkosten in Höhe von über einer Milliarde Euro aus. Allerdings lief das Preismoratorium dann doch fort. Und der zuvor bei 16 Prozent liegende Herstellerrabatt sank etwas weniger stark als zunächst gedacht: Nach drei Monaten bei sechs Prozent, liegt er seit April bei sieben Prozent. Nun haben Ärzte und Kassen ihre Rechnung korrigiert: Die Preisentwicklung schlägt 2014 nur noch mit 1,9 Prozent zu Buche. 2015 rechnen sie nur mit einem Plus von 1,4 Prozent. Rabattverträge sind in diesen bundesweiten Vorgaben ausdrücklich nicht berücksichtigt – sie seien Sache der regionalen Vereinbarungen.
Höhere Mindestverordnungsquote für Epo-Biosimilars
Die Empfehlungen zu Leitsubstanzen in verordnungsstarken Anwendungsgebieten sowie zu Verordnungsmindest- und -höchstquoten sind in der Rahmenvorgabe im Wesentlichen unverändert geblieben. Eine kleine Änderung gab es etwa beim Bundeszielwert für den Anteil von biosimilaren Erythropoetinen an der Gesamtgruppe der Erythropoese-stimulierenden Wirkstoffe. Die Verordnungsmindestquote wird hier von ≥50 Prozent auf ≥53 Prozent angehoben. Mindestquoten für weitere Biosimilars wurden jedoch nicht vereinbart – auch hier bestehen weitergehende Möglichkeiten auf regionaler Ebene.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.