DAZ aktuell

Zyto-Betrugs-Prozess neu aufgerollt | Novartis darf Tierarzneimittelsparte verkaufen | Patienten dürfen mitreden

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Zyto-Betrugs-Prozess neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Koblenz wird derzeit ein Betrugsprozess gegen einen Apotheker, der in Deutschland nicht zugelassene Zytostatika abgab, neu aufgerollt. Einen Deal, der dies verhindert hätte, hat der 74-Jährige ausgeschlagen, wie die „Rhein-Zeitung“ berichtet. Er habe nicht gewusst, dass die Krebsmedikamente nicht zugelassen waren, erklärte der Angeklagte laut Zeitungsbericht am ersten Prozesstag. Als er dies erfahren habe, hätte er sie nicht mehr weitergegeben. Er wolle nicht nur Geld verdienen, sondern müsse stets ein gutes Gewissen haben. Seine Medikamente seien immer von guter Qualität gewesen. Den Vorwurf, mit seinem Vorgehen die Krankenkassen geschädigt zu haben, weist der Apotheker nach wie vor zurück. Im Juli hatte das Gericht bereits eine Einigung vorgeschlagen: Gegen ein volles Geständnis und die Zahlung von 120.000 Euro hätte der Prozess beendet werden können. Doch der Apotheker lehnte dies ab. Das Gericht brach den Prozess daraufhin ab, so die Rhein-Zeitung, und begann ihn nun erneut.

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Novartis darf Tierarzneimittelsparte verkaufen

Der Schweizer Pharmakonzern Novartis darf sein Geschäft mit Tierarzneimitteln an den US-Konzern Eli Lilly verkaufen. Die EU-Kommission sieht keinen Anlass für wettbewerbsrechtliche Bedenken, wie die Behörde vergangenen Freitag nach einer Prüfung mitteilte. Novartis hatte sich im Frühjahr einen großangelegten Umbau verordnet und den Verkauf der Tierarzneimittelsparte angekündigt. Eli Lilly soll dafür rund 5,4 Milliarden Dollar (3,9 Mrd. Euro) zahlen. Neben dem Geschäft mit Tierarzneimitteln wurde auch die Sparte für Impfstoffe – ohne Grippemittel – verkauft. Sie ging an den britischen Konkurrenten GlaxoSmithKline.

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Patienten dürfen mitreden

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ein Pilotprojekt gestartet, um Patienten bei der Nutzen-Risiko-Bewertung von Arzneimitteln im zentralen Zulassungsverfahren mit einzubeziehen. Zuständig für diese Beurteilung ist der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP). Und genau dort sollen sie auch gehört werden – bis auf Weiteres allerdings nur dann, wenn es um Medikamente mit einem ungedeckten medizinischen Bedarf geht und wenn der Ausschuss noch Bedenken oder Zweifel hat. Außerdem sollen sie gefragt werden können, wenn der CHMP prüft, ob eine Zulassung zurückgenommen, ausgesetzt, widerrufen oder wenn eine Indikationseinschränkung empfohlen werden soll. Zum ersten Mal durften sich Betroffene bei der September-Sitzung des CHMP zu Wort melden, und zwar zu Afamelanotid. Der Wirkstoff wird für die Behandlung der erythropoetischen Protoporphyrie eingesetzt, einer seltenen genetischen Blutkrankheit. Zwei Patienten mit EPP schilderten ihre Erfahrungen und beantworteten Fragen des Ausschusses. Ihre Eingaben werden vom CHMP im Rahmen seiner Beurteilung von Afamelanotid berücksichtigt. Das Pilotprojekt soll für mindestens ein Jahr laufen. Patientenvertreter sind bereits an vielen anderen Aktivitäten der EMA regelmäßig beteiligt. Sie stellen zum Beispiel Vollmitglieder im Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) sowie in den Ausschüssen für Kinderarzneimittel (PDCO), für neuartige Therapien (CAT) und für Arzneimittel für seltene Leiden (COMP).

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