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- DAZ 39/2014
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Deutscher Apothekertag 2014
Klare Forderungen
Anträge zum Apothekenhonorar
Im zentralen Antrag zur Honorierung fordern die Apotheker den Gesetzgeber auf,
- die Angemessenheit des Festzuschlages jährlich zu prüfen,
- die Methodik für die Anpassung dieses Zuschlages zu ändern,
- das Sonderentgelt für dokumentationspflichtige Arzneimittel zu erhöhen,
- verschreibungspflichtige Rezepturarzneimittel zusätzlich mit dem Festzuschlag zu honorieren und
- den Nachtdienstfonds so aufzustocken, dass die zugesagten 120 Millionen Euro jährlich erreicht werden.
Diese Forderungen wurden nicht nur in der Antragsdebatte, sondern auch in anderen Diskussionen des Apothekertages angesprochen, und zum letztgenannten Aspekt äußerte der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn seine Zustimmung.
Ein ebenso starkes Signal gaben die Delegierten zu Nullretaxationen. Sie votierten einstimmig – auch ohne Enthaltungen – für den Antrag, den Gesetzgeber aufzufordern, die Zulässigkeit von Nullretaxationen durch eine Änderung von § 129 SGB V grundsätzlich auszuschließen. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, führte dazu drei Gründe an: Erstens müssten die bei Rezepten zu prüfenden Parameter in Lieferverträgen definiert sein. Zweitens dürfe eine Retaxation nicht den Herstellerabgabepreis umfassen, zumal dann die Krankenkasse mit dem vom Hersteller erhaltenen Rabatt sogar noch Geld verdienen könne, und drittens müsse berücksichtigt werden, wenn Formfehler auf der nachlässigen Rezeptausstellung der Ärzte beruhen.
Nicht mehr Prozente
In einem Antrag des Hessischen Apothekerverbandes wurde gefordert, den prozentualen Anteil des Apothekenzuschlages von drei auf sechs Prozent zu erhöhen. Doch Monika Koch, Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, verdeutlichte, dass drei Prozent die Finanzierung und das Lagerrisiko abgelten sollen. Während die Finanzierung marktbedingt günstiger werde, sei das Lagerrisiko gestiegen, was sich im Ergebnis ausgleiche. Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker ergänzte, dass die übrigen Kosten mit dem Festzuschlag abgegolten werden sollen. Dies wieder durcheinanderzubringen, würde die Arbeit der letzten Jahre kaputt machen. Letztlich wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Varianten für Rabattverträge
Mit sehr großer Mehrheit und ohne Diskussion wurde der Antrag angenommen, eine zeitliche Überschneidung für Rabattverträge gesetzlich festzulegen, damit die Leistungserbringer angemessen reagieren können. Der Antrag des Berliner Apothekerverbandes, eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro bei Nicht-Verfügbarkeit von Rabattarzneimitteln einzuführen, wurde auf Anregung des Antragsstellers selbst in einen Ausschuss verwiesen. Dort soll geprüft werden, wie eine solche Gebühr gehandhabt werden kann, wenn bei einem Los mehrere Herstellerunternehmen Rabattvertragspartner einer Krankenkasse sind. Denn der Antrag zielt darauf, dass die Hersteller die Gebühr tragen.
Weitere wirtschaftliche Themen
Ebenfalls in einen Ausschuss verwiesen wurde der Antrag, Entschädigungen für unberechtigte Retaxationen zu fordern. Dagegen wurde argumentiert, im Gegenzug könnten Krankenkassen Entschädigungen für rechtswirksam werdende Retaxationen fordern, sodass sich die Folgen letztlich aufheben würden.
Auch die Forderung apothekenpflichtige Arzneimittel wieder der Arzneimittelpreisverordnung alter Fassung zu unterstellen, landete in einem Ausschuss, weil dies als politisch unrealistisch eingestuft wurde. Mit sehr großer Mehrheit angenommen wurde dagegen der Antrag, apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel für Patienten unter 18 Jahren wieder erstattungsfähig zu machen. Becker verwies dazu auf Äußerungen von Vertretern der Techniker Krankenkasse, nach denen hierbei der Gesetzgeber gefragt sei und dies nicht allein durch die Satzungen der Krankenkassen geregelt werden könne.
Der Antrag auf Erhöhung der Rezepturzuschläge wurde hingegen zurückgezogen, weil dies nicht mit der zuvor beschlossenen Forderung vereinbar erschien, für verschreibungspflichtige Rezepturarzneimittel zusätzlich den Festzuschlag zu taxieren. Becker argumentierte, die zusätzliche Honorierung über den Festzuschlag passe besser in die Honorierungssystematik und würde sich bei künftigen Anpassungen automatisch auch auf Rezepturarzneimittel auswirken.
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