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Keine Kostenexplosion!
Das sagt der BPI über den Arzneiverordnungs-Report
BERLIN (ks) | Für den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) liefert der neue AVR vor allem eine wichtige Erkenntnis: Der Anteil der Ausgaben für Arzneimittel an den GKV-Gesamtausgaben ist in den letzten drei Jahrzehnten fast konstant geblieben – und das trotz einer älter werdenden Gesellschaft und großem medizinischem Fortschritt. 1985 lag der Arzneimittelanteil bei 15,2 Prozent, heute sind es 16,2 Prozent. Dies macht laut BPI deutlich, dass bei den Arzneimittelausgaben nicht von einer sich weiter nach oben drehenden „Kostenschraube“ gesprochen werden könne, sondern nur von einer normalen wirtschaftlichen Entwicklung. „Wenn man bedenkt, welche immensen Verbesserungen wir seit 1985 erreicht haben und dass wir eine älter werdende Gesellschaft haben, die schlicht und ergreifend mehr Arzneimittel benötigt, dann sollte man nicht weiter das Märchen der Kostenexplosion erzählen“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
Zufrieden konstatiert der BPI, dass die AVR-Autoren bei ihren Berechnungen manche „Fehler“ nicht mehr begehen. Etwa bei Generika – mit dem Ergebnis, dass diese nun nicht mehr in der Spar-Liste aufgeführt sind. Die AVR-Herausgeber begründen dies damit, dass die „freiwilligen Rabattzahlungen“ der Pharmaindustrie heute höher lägen als das berechnete Einsparpotenzial. Für Schwabe ein weiterer Beleg, dass die deutschen Preise zuvor überhöht waren. Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH), sieht diese Entwicklung jedoch mit großer Sorge. „Bereits heute gleicht der Abschluss von Rabattverträgen für die Hersteller mehr einem Preisdiktat als einer wettbewerbskonformen und marktgerechten Preisverhandlung.“ Der BAH plädiert daher für eine Karenzzeit für Ausschreibungen von mindestens zwei Jahren nach Patentablauf. Nur so könne sich ein nachhaltiger Wettbewerb im Generikamarkt entwickeln.
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