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Deutscher Apothekertag 2014
ABDA-Arbeit in Zeiten des Perspektivpapiers
Bericht des Hauptgeschäftsführers
Schmitz sieht die Gesundheitspolitik an einem Wendepunkt, weil sich seit kürzerer Zeit die Erkenntnis durchzusetzen scheine, dass die verstärkte Nutzung apothekerlicher Kompetenz kein Luxus, sondern zwingende Voraussetzung für eine bessere Arzneimittelversorgung sei. Dies machte er an der gesetzlichen Umsetzung des ABDA-KBV-Konzeptes im Januar 2012 fest. Deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt für das Perspektivpapier. Diese Neuorientierung nutze die Aufbauarbeit, die aufgrund der Thesen zur Arzneimittelversorgung von 1993 geleistet worden seien, doch jetzt gehe es konkret um Veränderungen des Apothekenalltags. Zum zeitlichen Rahmen erklärte er, es sollte zügig, aber gründlich gearbeitet werden, wobei das Denken in Dekaden kein Fehler sei.
Einblick in Projekte
Im ARMIN-Projekt laufe die Wirkstoffverordnung an und im nächsten Jahr das Medikationsmanagement. Schmitz warnte vor der Entwertung des Begriffs „Medikationsmanagement“ und der daraus folgenden Entwertung der Leistung, die dann ohne Entgelt gefordert werden könnte. Darum werde die ABDA die Maßstäbe für das richtige Arbeiten mit Medikationsanalysen und dem Medikationsmanagement setzen. Eine Leitlinie zur Medikationsanalyse und Curricula zur Fortbildung in diesem Bereich seien in Arbeit.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte sieht Schmitz die Apotheker derzeit insbesondere beim Projekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit betroffen. Der Deutsche Apothekerverband habe hierzu die Federführung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gematik erhalten. Im Streit über den Speicherort sei durch eine Schlichtung entschieden worden, zwei Speicherungen zu erproben: auf der Karte und in einem sogenannten Fachdienst. Als weitere Telematik-Projekte nannte Schmitz das TEAMeGK in Nordrhein-Westfalen und securPharm. Dabei konstatierte er eine neue Entwicklung: Der Apotheker erbringe seine Leistungen weiterhin aus der Apotheke heraus, sei aber vielfach mit anderen Akteuren der Versorgung vernetzt.
Apotheker in der Öffentlichkeit
Aus der Öffentlichkeitsarbeit hob Schmitz die große positive Resonanz auf das Projekt zur Benzodiazepin-Abhängigkeit hervor und berichtete über die 2014 begonnene Imagekampagne. Im Zusammenhang mit den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen stellte er die „Schreckensliste des Sachverständigenrates“ heraus, der beispielsweise apothekenindividuelle Spannen, Selektivverträge, eine Einengung der Apothekenpflicht und die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes vorgeschlagen hatte. Schmitz folgerte daraus, es sei an der Zeit, dass der Sachverständigenrat seine Denkraster überprüfe. Es passe nicht, einerseits den rein am Preis orientierten Wettbewerb zu forcieren und andererseits allein am Patientenwohl orientierte Dienstleistungen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu fordern. Außerdem erklärte Schmitz dazu: „Bereiche wie Gesundheit, Bildung und Sicherheit lassen sich nun einmal nicht grenzenlos vermarkten.“
Politische Forderungen
Zur politischen Positionierung der ABDA betonte Schmitz die Honorarforderungen und eine gesetzliche Regelung gegen Nullretaxationen. Nach der Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken gehe es jetzt darum, „eine insgesamt angemessene und leistungsgerechte Vergütung zu erreichen“, so Schmitz. Dazu forderte er, die Beratungsleistung bei Rezepturarzneimitteln zu berücksichtigen, die Betäubungsmittelzuschläge zu erhöhen und die Zusage von 120 Millionen Euro für den Nachtdienstfonds einzuhalten. Hinsichtlich des Festzuschlages müsse der Gesetzgeber zumindest die Zeiträume für eine Überprüfung festlegen. Zugleich betonte Schmitz, dass die ABDA weiterhin eine Anpassung fordere.
Außerdem ging er auf Nullretaxationen wegen marginaler Formfehler ein und hob hervor, dass es dabei nicht um Nachteile für die Versicherten bei der Versorgung gehe. „Wie wir alle wissen, haben diese Retaxationen mit der Qualität der Versorgung der Versicherten nichts, aber auch gar nichts zu tun und dienen einzig und allein dazu, dass sich die Krankenkassen nach erfolgreicher Versorgung ihrer Versicherten ihrer Zahlungspflicht entziehen“, so Schmitz. Der Aussage des Bundessozialgerichts, es komme auf die Schwere des Verstoßes nicht an, stellte Schmitz gegenüber, dass es um Tausende Euro pro Fall für eine in der Sache ordnungsgemäße Leistung gehen könne. Damit sei die Schlussfolgerung klar: Wenn die geltende Gesetzeslage in der gerichtlichen Auslegung zu unbilligen Ergebnissen führe, müsse die Gesetzeslage geändert werden, erklärte Schmitz.
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