Pharmazeutisches Recht

QMS-Satzung

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Satzungsänderung bekannt:

Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der hessischen Apotheken – QMS-Satzung –

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 31. März 2004, veröffentlicht in der PZ-Nr. 17/2004, S. 1391 ff. und in der DAZ-Nr. 17/2004, S. 2006 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 18. Juni 2014

1. In Anlage 1 zur Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der hessischen Apotheken (QMS Satzung) werden unter Punkt 6. Organisatorische Tätigkeiten nach den Worten „6.1 Informationsbewirtschaftung und Umgang mit Informationsmaterial, Lenkung der Dokumente“ die Worte „Aufzeichnungen und Daten“ eingefügt.

2. In Anlage 1 zur QMS Satzung wird unter Punkt 8. Überwachung und Verbesserung, Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nach den Worten „8. Überwachung und“ das Wort „ständige“ eingefügt.

3. Die Änderungen treten mit Bekanntgabe in Kraft.

Ausgefertigt:

Frankfurt am Main, 5. August 2014

Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R.

gez. Erika Fink, Präsidentin

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