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Erneut Debatte um Pille danach
Sachverständigenausschuss befürwortet Rezeptfreiheit
Konkret bezieht sich der Sachverständigenausschuss mit seiner Entscheidung auf ein Notfallkontrazeptivum auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel (PiDaNa®). Es kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, verhindert das Arzneimittel die Schwangerschaft nicht mehr. Das Votum des Sachverständigenausschusses wird nun als Empfehlung an den Gesetzgeber weitergeleitet. Dieser kann dem Ausschuss folgen oder aber von dessen Einschätzung abweichen.
Spahn: „Das ist das falsche Signal“
Zwischen SPD und Union besteht in puncto Rezeptfreiheit für die Pille danach keine Einigkeit. Während die SPD die Entlassung fordert, lehnen Gesundheitspolitiker der CDU sie ab: „Für uns als CDU ist klar, die Pille danach wird es auch in Zukunft nur auf Rezept geben“, betonte Jens Spahn kurz vor der Sitzung gegenüber der „Rheinischen Post“. Und im Anschluss an die Sitzung teilte er mit: „Die Entscheidung des Sachverständigenausschusses ist das falsche Signal. Im Zweifel muss die Sicherheit der Patientinnen vorgehen. Die Nebenwirkungen der Pille danach sind nicht zu unterschätzen, es gibt zudem bessere und wirksamere Präparate als das, dessen Freigabe empfohlen wird. Deshalb ist und bleibt ein Beratungsgespräch mit einem Arzt auch so wichtig und ist sicher auch zumutbar.“ SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erklärte dagegen: „Ich halte die medizinischen Risiken für vertretbar.“ Wie der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in dieser Sache denkt, ist bislang unklar.
Die Bundesapothekerkammer begrüßt die Entscheidung. „Die Apotheker erwarten, dass diese Empfehlung schnell umgesetzt und die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend geändert wird“, sagte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.
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