Beratung

Wenn einer eine Reise tut ...

… sollten Sie sich Zeit für eine maßgeschneiderte Beratung nehmen

Von Beate Fessler | Voller Vorfreude auf die bald beginnenden Sommerferien betreten viele Kunden derzeit die Apotheke und wollen sich beraten lassen. Entscheidend ist dann, genauer nachzufragen: Wo geht es hin? Wer reist mit? Wie lange sind Sie unterwegs? Mit welchem Verkehrsmittel reisen Sie? Denn nur dann ist eine individuelle Reiseberatung möglich. Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen, wie: Was muss in die Reiseapotheke? Wie nehme ich die „Minipille“ ein, wenn ich in die USA fliege. Und wie spritze ich mein Insulin, wenn es nach Norwegen oder nach Neuseeland geht? Und nicht zuletzt: Welcher Versicherungsschutz ist empfehlenswert?

Die Sommerferien sind in Sichtweite. Für die meisten Familien bedeutet das: Ab in den wohlverdienten Urlaub. Zu den Reisevorbereitungen gehört für viele auch der Check der Reiseapotheke. Was auf den ersten Blick einfach klingt, kann durchaus kompliziert sein. Denn grundsätzlich gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Was aber „so viel wie nötig“ ist, richtet sich wesentlich nach den Mitreisenden und dem Reiseziel. Eine „Standardberatung“ kann es deshalb nicht geben. Fragen Sie also, wohin die Reise geht und wer alles mit dabei ist. Reist die herzkranke Oma mit oder der Nachbarsjunge, der an einer Pollenallergie leidet? Das entscheidet wesentlich über die Zusammensetzung der Reiseapotheke. Sie sollte umso umfangreicher sein, je schwieriger es im Urlaubsland ist, an sichere Medikamente zu kommen.

Diabetiker mit dem zweifachen Bedarf auf Reisen schicken

Zunächst muss dafür gesorgt werden, dass Patienten, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, wie etwa Insulin, Opioide oder Antihypertensiva, ausreichende Mengen mit auf die Reise nehmen. Das bedeutet etwa bei Patienten mit Diabetes neben ausreichend Insulin bzw. oralen Antidiabetika auch genügend Blutzuckerteststreifen (Blutzuckermessgerät nicht vergessen!), Traubenzucker, eventuell auch Pumpenzubehör. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) empfiehlt generell als Richtwert den zwei- bis dreifachen Bedarf ins Gepäck zu nehmen. Auch auf die Lagerbedingungen muss aufmerksam gemacht werden: Insuline sollten nicht bei mehr als 40°C gelagert werden. Angebrochenes Insulin behält laut DDG bei Zimmertemperatur seine Wirkung über vier Wochen. Auch Teststreifen und Blutzuckermessgeräte sollten nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Müssen Betäubungsmittel ins Gepäck, sind die Zollbestimmungen zu beachten. Außerdem sollte, je nach Kunde und Urlaubsort, auch an die Verwendung von Kondomen erinnert werden. Bei Flugreisen ist es empfehlenswert, die Reiseapotheke möglichst mit ins Handgepäck zu nehmen, damit sie auf keinen Fall verlorengeht. Bei Flüssigkeiten müssen dann die aktuellen Flugsicherheitsbestimmungen beachtet werden. Für Patienten mit Diabetes empfiehlt sich ein mehrsprachiger Diabetesausweis, der die nötigen Medikamente auflistet. Er erspart oft Ärger mit dem Zoll. Zudem sollte sich der Patient vom Arzt attestieren lassen, dass das Mitführen von Insulin-Spritzen notwendig ist.

Reiseapotheke für Eltern und Kinder

Gehen Eltern mit kleinen Kindern auf Reisen, ist eine nicht zu lange oder zu strapaziöse Anreise mit ausreichend langen Pausen im Beratungsgespräch zu empfehlen. Gegen Reiseübelkeit eignen sich Präparate mit Dimenhydrinat, je nach Alter des Kindes in Form von Tabletten, Suppositorien oder Kaugummi. Wer auf Homöopathie setzt, dem können Cocculus oder Nux vomica angeboten werden. Beim Fliegen haben Kinder während Start und Landung häufig Ohrenschmerzen, weil der Druckausgleich im Mittelohr noch nicht ausreichend funktioniert. Gähnen, Kaugummi kauen und trinken in kleinen Schlucken hilft. Säuglinge sollten während Start und Landung gestillt werden. Unbedingt angesprochen werden muss der Sonnenschutz und, je nach Reiseland, ein wirksamer Insektenschutz. Außerdem gehören in jede Reiseapotheke

  • Analgetika und Antipyretika, wie ASS, Paracetamol oder Ibuprofen. Für mitreisende Kinder sollten entsprechend dosierte Präparate mitgenommen werden (kein ASS wegen des Reye-Syndroms!); wegen der Hitze keine Suppositorien, sondern Saft
  • Medikamente gegen Durchfall z.B. Loperamid; Tabletten zur Herstellung von Elektrolytlösungen, für Kinder: Apfelpektine
  • leichtes Abführmittel gegen Verstopfung (z.B. Natriumpicosulfat); für Kinder: Anis-Fenchel-Kümmel-Tee
  • antiallergisch wirksames Gel gegen Juckreiz bei Insektenstichen und Sonnenbrand
  • Augentropfen gegen Reizungen durch Wind und Staub
  • abschwellende Nasentropfen
  • Medikamente gegen Prellungen und Zerrungen
  • Desinfektionsmittel für kleinere Wunden
  • eventuell Tabletten zur Desinfektion für Trinkwasser

Außerdem: Pflaster, Verbandszeug, Fieberthermometer, Pinzette, Zeckenzange.

Zu einer umfassenden Reiseberatung gehört auch, dass Sie den Kunden auf notwendige Impfungen, wie etwa eine Impfung gegen Hepatitis A, ansprechen. Reisen, insbesondere Fernreisen, können ein Anlass sein, den oft eher dürftigen Impfschutz Erwachsener wieder auf Vordermann zu bringen.

Sicher mit der „Pille“ verhüten – auch nach 14 Flugstunden

Müssen Medikamente zeitgenau appliziert werden, ist bei Fernreisen über mehrere Zeitzonen auch das Einnahmeregime während der Reise und vor Ort zu besprechen. Häufig tritt diese Fragestellung auf bei Frauen, die mit der „Pille“ verhüten und bei Patienten mit Diabetes. Wird hier die Zeitumstellung nicht berücksichtigt, drohen Hypoglykämien oder der Empfängnisschutz ist nicht mehr gewährleistet. Zum Problem wird die regelmäßige Einnahme bei Fernreisen in Richtung Westen oder Osten, also in die USA oder nach Thailand. Unverändert bleibt dagegen der Einnahmezeitpunkt bei Reisen in Richtung Norden oder Süden, also nach Südafrika oder an den Nordpol. Bei Frauen, die mit einem Ovulationshemmer verhüten, entscheidet das Kontrazeptivum über den Modus der Zeitanpassung. Der Einnahmerhythmus muss dann angepasst werden, wenn die Ortszeit im Urlaubsland bei Kombinationspräparaten (Estrogen/Gestagen-Präparaten) um mehr als zwölf Stunden, bei der Minipille um mehr als drei Stunden von der deutschen Zeit abweicht. Bei Estrogen/Gestagen-Kombinationspräparaten ist eine Überschreitung der Einnahmezeit bis zu zehn Stunden möglich, wenn die Pille dann wieder regelmäßig geschluckt wird. Bei entsprechend langen Flugreisen kann die „Pille“ deshalb nach dem üblichen Schema – morgens oder abends zum Zeitpunkt x Ortszeit – weiter eingenommen werden. Der Zeitabstand zwischen zwei Einnahmen darf 36 Stunden nicht überschreiten. Ist der Zeitunterschied länger, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Bei gewohnter abendlicher Einnahme die Pille am Tag vor dem Abflug abends einnehmen, am Urlaubsort dann jedoch täglich morgens – oder umgekehrt. Die einfachste Lösung bei Minipillen bei einer Zeitverschiebung von mehr als drei Stunden bietet eine „Zwischenpille“, die bereits nach zwölf Stunden einmal zusätzlich eingenommen wird. Am Urlaubsort wird die Minipille dann zur gleichen örtlichen Uhrzeit eingenommen wie zu Hause. Die Einnahme einer Zwischenpille ist grundsätzlich auch bei Kombinationspräparaten möglich. Bei Reisen über die Datumsgrenze sollte jede Pille alle 24 Stunden unabhängig von der Zeitzone eingenommen werden.

Insulin-Therapie? Blutzucker während der Reise häufig messen!

Insulin mag es weder zu warm noch zu kalt

Insulin ist temperaturempfindlich, daher sollten Temperaturen über 40 °C vermieden werden. Diese werden aber in einem Rucksack in der prallen Sonne oder im Auto schnell erreicht. Auch Teststreifen können durch Hitze vorzeitig altern und möglicherweise dann nur ungenaue Messwerte liefern. Sie sollten daher nach Möglichkeit kühl gelagert werden. Bevor Insulin aber im Hotel in den Kühlschrank gelegt wird, sollte auch hier die Temperatur überprüft werden, denn Temperaturen von +4°C dürfen nicht unterschritten werden. Das muss auch bei Reisen in kalte Regionen beachtet werden: Insulin ist sehr empfindlich gegenüber Minustemperaturen. Gefriert es, so verliert es an Wirksamkeit. „Kältegeschädigtes“ Verzögerungs-Insulin erkennt man an Ausflockungen und Schwebeteilchen, die durch Schütteln und Rollen nicht aufzulösen sind. „Kältegeschädigtes“ Normal-Insulin erkennt man an einer milchigen oder auch gelblichen Trübung. Bei niedrigen Temperaturen sollten Insulin (auch als Pen), Teststreifen und Testgerät am besten in einem Brustbeutel möglichst nahe am Körper getragen werden.

Diabetiker, die mit oralen Antidiabetika behandelt werden, können die Tabletten in der verordneten Dosierung nach der jeweiligen Ortszeit einnehmen. Das gilt auch für Insulin bei Nord-Süd-Flugreisen sowie Ost-West-Flugreisen über maximal fünf Zeitzonen. Überfliegt der Patient dagegen sechs und mehr Zeitzonen ist eine Anpassung erforderlich. Geht es westwärts und der Tag wird länger, kann eine Erhöhung der Basalinsulin-Dosis notwendig werden. Geht es dagegen ostwärts, und der Tag wird kürzer, sollte die Dosis des Basal-Insulins reduziert werden. Als Faustregel gilt: pro Zeitzone wird die Insulin-Menge um ein 24stel verändert (siehe Kasten). Um Hypoglykämien zu vermeiden, wird empfohlen, den Blutzucker häufig – etwa alle drei Stunden – zu messen (auch während des Flugs!) und während der Reise eher etwas höhere Blutzuckerwerte in Kauf zu nehmen. Die Dosis des Mahlzeiten-Insulins sollte aus dem Grund um 20% reduziert werden. Und: Am ersten Abend am Urlaubsort sollte vor dem Schlafen gehen der Blutzucker unbedingt gemessen werden, denn die größte Gefahr der Unterzuckerung besteht in der ersten Nacht. Diabetiker, die mit einer Insulin-Pumpe versorgt sind, müssen die Basalrate nicht ändern, sondern lediglich die Uhrzeit der Pumpe an die aktuelle Ortszeit anpassen.

So lässt sich Basal-Insulin anpassen

Bei Diabetikern, die einmal täglich Basal-Insulin applizieren, sollte pro Stunde Zeitverschiebung eine Korrektur um +/- 1/20 der bisherigen Basal-Dosis vorgenommen werden (1/20 anstelle von 1/24 zur Vereinfachung der Arithmetik)

Zwei Rechenbeispiele:

1. Flug von München nach Los Angeles (Zeitverschiebung + 9 Stunden)

  • am Vortag: normale Basis-Insulindosis (16 IE) zur Bettruhe (um 24 Uhr)
  • im Flugzeug: Uhr um neun Stunden zurückstellen: um 15 Uhr Ortszeit Los Angeles (entsprechend 24 Uhr München) Applikation von 9/20 Basal-Insulin entsprechend 7,2 IE
  • am Reiseziel: 24 Uhr Ortszeit Los Angeles Injektion der üblichen 16 IE Basal-Insulin

2. Flug von Frankfurt nach Tokio (Zeitverschiebung - 8 Stunden)

  • am Vortag: reduzierte Basal-Insulindosis 12/20 von 16 IE entsprechend 9,6 IE um 24 Uhr
  • im Flugzeug: Uhr um 8 Stunden vorstellen
  • am Reiseziel: um 24 Uhr Ortszeit Tokio Injektion der üblichen 16 IE Basal-Insulin

[Quelle: www.diabetesgesellschaft.ch]

Hauptsache gut versichert

Wer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, findet auf der Rückseite der Versichertenkarte den Aufdruck der Europäischen Versicherungskarte. (European Health Insurance Card, EHIC). Damit haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Innerhalb der EU ersetzt sie den früheren Auslandskrankenschein. Die Vorlage der EHIC genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet. Der durch die EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, Zahnschmerzen, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Flugreisen nach Operationen und Knochenbrüchen

Eine Operation kann die Flugreisetauglichkeit in vielen Fällen und für unterschiedliche Zeiträume einschränken. Verläuft die Heilung unkompliziert, so sollten vor dem nächsten Flug folgende Zeiträume mindestens eingehalten werden:

  • Bauchspiegelung: fünf bis zehn Tage
  • Blinddarm-OP: zehn Tage
  • Eingeweidebrüche: zehn Tage
  • Magen-Darm-Blutung: drei Wochen
  • OP an Magen, Darm, Gallenblase, Nieren: sechs Wochen
  • Nierensteine: zehn Tage
  • Prostata-Operation: drei Wochen
  • Gebärmutter-Operation: sechs Wochen
  • diagnostische Eingriffe: zehn Tage
  • Bypass-Operationen: 14 Tage und länger
  • Gehirnblutung: vorerst kein Flug
  • Innenohr-Operationen: zehn Tage und länger
  • Netzhaut- oder Glaskörperblutung: vier Wochen
  • Krampfadern: in den ersten sechs Wochen nur mit Kompressionsstrümpfen
  • Knochenbrüche: bei Gipsverband oder -schienen: bis zum Abklingen der Schwellung drei bis sieben Tage

[Quelle: www.die-reisemedizin.de]


Aber: Die Europäische Krankenversicherungskarte ...

  • ist kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z.B. Rückflug in das Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).
  • deckt nicht die Kosten, wenn die Reise speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung unternommen wird,
  • garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die im Inland nichts bezahlt werden muss, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Der zusätzliche Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und einer Unfallversicherung sollte deshalb erwogen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung ist durchaus zu empfehlen, vor allem, wenn Kinder oder ältere Menschen auf Reisen gehen. Sie werden oft zu Unzeiten krank, so dass die Reise gar nicht erst angetreten werden kann. 

Quelle

www.rki.de

www.dgk.de

www.fit-for-travel.de

www.kinderaerzte-im-netz.de

www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

Schroers HJ. Pilleneinnahme und Zeitverschiebung. Dtsch Arztebl 2001;98(42):23

www.krankenkassen.de

Die Europäische Krankenversicherungskarte. Website der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission. http://ec.europa.eu

Autorin

Dr. Beate Fessler ist Apothekerin und arbeitet als freie Medizinjournalistin unter anderem für die Deutsche Apotheker Zeitung.

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