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DAZ aktuell
Deutschkenntnisse einheitlich prüfen
Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz
Um die Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen, raten die Gesundheitsminister unter anderem zu Gesundheitshäusern, in denen Ärzte temporär Sprechstunden abhalten, und dem Ausbau von mobilen Arztpraxen. Zudem müsse die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten sowie den verschiedenen Gesundheitsberufen untereinander intensiviert werden. Weiterhin halten die Landesminister und -senatoren eine bessere Verteilung der Ärzte, stärkere Kompetenzen der Länder bei der Bedarfsplanung sowie eine Stärkung der Allgemeinmedizin für notwendig. Letzteres müsse schon im Medizinstudium beginnen.
Die diesjährige GMK-Vorsitzende, Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), wies ferner darauf hin, dass es große Übereinstimmungen zwischen den Vorschlägen der GMK und dem jüngsten Gutachten des Sachverständigenrates für das Gesundheitswesen gebe, das die Versorgung im ländlichen Raum als Schwerpunkt hat. „Wir haben unabhängig voneinander dieselben Probleme und Lösungen gesehen. Es ist zu hoffen, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe diese doppelte Botschaft in seine weiteren Planungen einbezieht“, so Prüfer-Storcks.
Auf der Tagesordnung des zweitägigen Ministertreffens standen zudem über 30 Anträge. Dabei ging es auch um die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in akademischen Heilberufen. Denn wer als ausländischer Arzt, Psychotherapeut oder Apotheker in Deutschland tätig werden will, muss dafür über ausreichende Kenntnisse sowohl in der Umgangssprache als auch in der Fachsprache verfügen. Die GMK hat sich nun auf ein einheitliches Überprüfungsverfahren der Sprachkenntnisse verständigt.
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich mühelos mit Patienten mühelos verständigen, Anamnesen erheben und über Vor- und Nachteile von Behandlungen und Behandlungsalternativen aufklären können, heißt es in der Mitteilung der GMK. Gegenüber Kollegen müssen sie sich klar ausdrücken können, damit Fehldiagnosen und falsche Therapieentscheidungen aufgrund von Verständnisfehlern ausgeschlossen sind. Dazu ist ein allgemeines Sprachniveau B2 („gutes Mittelmaß“) und ein Fachsprachenniveau C1 („fortgeschrittene Kenntnisse“) nachzuweisen. Die Anforderungen an Psychotherapeuten sind noch höher. Die Länder sind für Überprüfungen der Sprachkenntnisse und Erteilung einer Approbation zuständig.
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