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Null-Retax: ABDA will Druck aufbauen
Aktion soll Bundesgesundheitsministerium auf die Problematik aufmerksam machen
Die regionalen Apothekerverbände sollen Beispiele von Null-Retaxationen wegen Formfehlern zusammentragen. Mit dieser ansehnlichen Sammlung will die ABDA im BMG vorsprechen. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zunächst seine Mitgliedsverbände gebeten, möglichst viele Fälle von Null-Retaxationen wegen formaler Beanstandungen zu sammeln.
Forderung untermauern
Laut ABDA-Sprecher Reiner Kern soll die Zusammenstellung die Forderung der Apotheker nach einer gesetzlichen Regelung untermauern. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Null-Retaxationen im Zusammenhang mit Rabattverträgen wolle man nichts unversucht lassen, zumindest eine Änderung bei Formfehlern zu erreichen. Wie zuletzt beim DAV-Wirtschaftsforum gebe es Signale aus den Koalitionsfraktionen, hier eine Korrektur vorzunehmen.
Auch die Antwort von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke entmutigt die ABDA nicht (siehe DAZ 2014, Nr. 24, S. 15). Darin ist aus Sicht des DAV keine Absage enthalten. Die Antwort beziehe sich ausschließlich auf Null-Retaxationen wegen Verstößen gegen Rabattvertragspflichten: „Die Bundesregierung sieht daher für den Fall der sogenannten Null-Retaxation jedenfalls bei Verstößen gegen § 129 Absatz 1 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch wegen fehlerhafter Abgabe eines nicht-rabattbegünstigten Arzneimittels derzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf.“ Auf diese Formulierung stützt sich nun die Hoffnung der ABDA, dass ein Verbot von Null-Retaxationen aus anderen, nämlich formalen Gründen erreichbar sein könnte.
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