Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. Juni 2014 (BAnz AT 13.06.2014, B1) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 13. Mai 2014 abgedruckt. Demnach hat der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses am 13. Mai 2014 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage II – Lifestyle Arzneimittel (Spedra®) einzuleiten. Neben anderen erhalten auch die Berufsvertretungen der Apotheker den Entwurfstext zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie zugesandt und haben bis 11. Juli 2014 Zeit für eine Stellungnahme.**

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