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DAZ aktuell
Nationaler Diabetesplan auf der Agenda
Bundesländer für mehr Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen
Den Antrag brachten die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat ein. Dieser soll sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – noch in diesem Jahr einen Entwurf für ein Präventionsgesetz vorlegt, das „als strukturelle und finanzielle Sicherung für Prävention und Gesundheitsförderung dienen kann“. In diesem Zuge soll auch ein Nationaler Diabetesplan erarbeitet werden. Das Konzept soll Präventionsstrategien und Früherkennungsmaßnahmen beinhalten. Darüber hinaus sollen auch neue Versorgungsmodelle vorgeschlagen und die Stärkung der Selbsthilfe berücksichtigt werden.
Gesundheitsausschuss am Zug
Im Antrag werden zudem konkrete Aspekte benannt, die „für alle Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen“ seien. Neben einer Stärkung der primären Diabetes-Prävention soll die Früherkennung des Typ-2-Diabetes intensiviert sowie die epidemiologische Datenlage verbessert werden. Zudem sollen Patientenschulungen und die Patientenselbstbefähigung ausgebaut werden – auch für Kinder und Jugendliche, etwa in Kindertagesstätten und Schulen. Denn immer häufiger erkranken Kinder und Jugendliche an Typ-2-Diabetes. Jährlich erkranken etwa 270.000 Menschen in Deutschland an Diabetes.
Die Antragsteller wünschen sich darüber hinaus, dass die Bundesländer sowie die Akteure im Gesundheitswesen in den Planungsprozess „weitreichend“ einbezogen werden. Die Erkenntnisse aus der Umsetzung des Nationalen Gesundheitszieles „Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln“ seien zudem zu berücksichtigen. Der Antrag wurde vom Bundesrat am 13. Juni federführend in den Gesundheitsausschuss verwiesen. Dieser wird sich in der kommenden Woche damit befassen.
DDG will sich beteiligen
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt die Entschließung des Bundesrates zum Nationalen Diabetesplan. Dass der Antrag vorsieht, neben den Bundesländern auch Akteure im Gesundheitswesen weitreichend einzubeziehen, wertet die DDG als klares Signal. „Die DDG wird sich an diesen Prozessen aktiv beteiligen und einbringen.“ Die Entschließung des Bundesrats gehe auf Forderungen ein, die die DDG seit vielen Jahren stelle. „Darin erfüllen sich zukünftig hoffentlich auch die Anliegen zahlreicher Behandler und Patienten“, erklärt die DDG. Zwar mündeten weniger als 20 Prozent aller Bundesratsinitiativen in ein neues Gesetz. Doch bereits die Entschließung durch die Bundesländer sei „sehr wertvoll“, da sie einen bundesweiten, meinungsbildenden Prozess in Gang setze.
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