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Aus den Ländern
Null-Retaxationen: Politik muss handeln!
Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Nordrhein
In seinem Bericht ging der Verbandsvorsitzende Thomas Preis auf die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung ein. Neben dem Top-Thema „Pflege“ wolle sie vor allem die Qualität in der Versorgung weiter verbessern und den Krankenkassen hierzu einen Innovationsfonds mit 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für die Vergabe der Gelder sei der Gemeinsame Bundesausschuss verantwortlich, dessen Vorsitzender Josef Hecken in folgenden Bereichen Verbesserungspotenziale sehe: ländliche Versorgung, Alten- und Pflegeheime, Migranten und auch Medikationsmanagement.
Zum Medikationsmanagement sagte Preis: „Den Menschen hilft es am besten, wenn die beiden Heilberufe Arzt und Apotheker diese Aufgabe gemeinsam umsetzen.“ Es könne nicht sein, dass Krankenkassen als „Veranlasser“ eines Medikationsmanagements fungieren, denn dies sei eine heilberufliche Aufgabe.
Honorarforderungen
Thomas Preis widersprach der Einschätzung, die wirtschaftliche Situation der Apotheken sei gut. Denn nach Angaben der Treuhand Hannover befinden sich rund 25% in der betriebswirtschaftlichen Problemzone. Zudem halte der Abwärtstrend der Apothekenzahl mit ca. 300 Schließungen pro Jahr unvermindert an.
Vor diesem Hintergrund forderte Preis die jährliche Überprüfung des Apotheken-Fixhonorars, die Anpassung der Honorierung bei Individualrezepturen, die Erhöhung der Honorierung von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (vor allem BtM) sowie eine Nachbesserung beim Nacht- und Notdienstfonds, weil die verbindlich zugesagte Summe von 120 Millionen Euro nicht ausgeschöpft sei.
Preis kritisierte, dass das Apotheken-Fixhonorar im letzten Jahr nach „falschen Regeln“, die leistungsfeindlich seien und die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, angepasst wurde.
Ferner verwies Preis auf die immensen Einsparleistungen der Apotheken im GKV-System. Allein das Inkasso über die Rechenzentren und bei den Patientenzuzahlungen sowie die Umsetzung der Rabattverträge und der Kassenabschlag spülen rund neun Milliarden Euro in die GKV-Kassen – immerhin 5% des GKV-Volumens von 180 Milliarden Euro. Preis wörtlich: „Inkasso zum Nulltarif darf es in Zukunft nicht mehr geben!“
Zum Thema „Null-Retaxationen“ hat die Mitgliederversammlung eine Resolution verbschiedet (s. Kasten). Preis forderte die Politik auf, ihren Worten nun Taten folgen zu lassen. So hatten die CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn und Michael Hennrich angekündigt, gegen „Null-Retaxationen“ vorgehen zu wollen.
Resolution
„Die auf der 98. Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. versammelten Apothekerinnen und Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken.
Die Einschränkung von Null-Retaxationen korrigiert nicht nur ein Missverhältnis zwischen einem für die Versorgung des Patienten unbedeutenden Fehler – denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut und richtig versorgt worden – und einer teilweise großen wirtschaftlichen Einbuße der Apotheke. Sie ist auch eine Anerkennung für die von den Apotheken geleistete Arbeit bei der Versorgung der Versicherten in einem kaum mehr überschaubaren System von Reglementierung, insbesondere bei Rabattverträgen und der Abgabe von Importarzneimitteln. Der Schutz vor exzessiven Retaxationen ermöglicht den Apothekenteams, sich weiterhin größtmöglich auf ihre pharmazeutische Aufgabe, die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln, zu konzentrieren.“
Gemeinsam flächendeckende Versorgung sichern
In seinem Gastvortrag machte Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, zunächst deutlich, dass die beiden Heilberufe Arzt und Apotheker vieles verbinde. Im Hinblick auf die flächendeckende Versorgung stellte er fest, dass diese in Nordrhein „Spitze“ sei. Es sei keine Benachteiligung kleinerer Gemeinden zu erkennen, wenn man die Wegezeit messe und nicht die Wegstrecke (Entfernung). Bei der hausärztlichen Versorgung sei Nordrhein besser als die bundeseinheitliche Planungsvorgabe 1671 Einwohner/Hausarzt, und auch die Facharztdichte in den Städten sei durchweg hoch.
Bis 2030 werde die Zahl der Hausärzte allerdings um 24% abnehmen, während der Bedarf demografiebedingt steigt. Deshalb müsse eine bedarfsgerechte Ressourcenplanung die Basisversorgung in der Fläche und die spezialisierte Versorgung in den Zentren sicherstellen. Nicht zuletzt müsse die Allgemeinmedizin als Disziplin an den Hochschulen gestärkt werden. Potthoff resümierte: „Es droht kein unmittelbarer Versorgungsnotstand in Nordrhein. Die neue Bedarfsplanung erweist sich dabei als wirkungsvolles Steuerungsinstrument.“
In der anschließenden Diskussionsrunde wurden Aspekte der Versorgungssituation an der Schnittstelle Arzt/Apotheker erörtert. Am Ende wurde vereinbart, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Apothekerverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu intensivieren.
Versorgungsreport
Zahlen zur aktuellen ärztlichen Versorgung und zum Szenario 2030 finden sich auf der Website www.versorgungsreport.de
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