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DAZ aktuell
HAV sorgt für Rechtsstreit vor
Prozess mit AOK Hessen wegen Zytostatika-Ausschreibung erwartet
Seit letzten Dezember gelten für hessische Krebspatienten, die ambulant behandelt werden und AOK-versichert sind, neue Regeln: Statt ihre Apotheke frei zu wählen, müssen sie sich an bestimmte Vertragsapotheken halten. Nur noch sie dürfen die ambulante Versorgung mit onkologischen Zubereitungen übernehmen. Genau zwölf Apotheken sind es, die bei der Ausschreibung der AOK Hessen einen Zuschlag erhielten.
Dies ließen sich nicht alle zytostatikaversorgenden Apotheken gefallen – viele belieferten ihre Patienten weiter mit den nötigen Arzneimitteln. Die AOK Hessen reagierte hierauf prompt mit Retaxationen. Das wiederum brachte nicht nur die betroffenen Apotheken, sondern auch den HAV in Rage. Der Verband unterstützt die retaxierten Apotheken und legte für rund ein Dutzend gesammelt Einspruch ein.
Derweil wartet man darauf, wie die AOK Hessen mit den eingelegten Einsprüchen umgehen wird. Stichtag ist der 11. Juni. Bis dahin muss die Kasse den Einspruch zurückweisen, wenn sie auf den Retaxationen beharrt. Lässt sie diesen Termin verstreichen, gilt der Einspruch als anerkannt.
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