DAZ aktuell

„Integrität, Rechtschaffenheit und Menschenwürde“

ABDA legt sich und ihren Mitgliedsorganisationen Verhaltenskodex auf

BERLIN (diz) |Die ABDA hat sich einen Verhaltenskodex auferlegt. Die seit Anfang Dezember des vergangenen Jahres geltenden Verhaltensgrundsätze resultieren aus der Ende 2012 bekannt gewordenen „Datenklau-Affäre“. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte diese Affäre zum Anlass genommen, eine Unternehmensberatung zu beauftragen, Complianceregeln für die ABDA-Organisation erarbeiten zu lassen.

Wie aus dem Dokument hervorgeht, steht im Mittelpunkt der Compliance in der ABDA „ein angemessenes System zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für den Verband, um den Erfolg der Verbandsarbeit nachhaltig zu sichern. Dazu gehören sowohl die Aufrechterhaltung als auch die Weiterentwicklung einer werteorientierten Verbandskultur. Ein wichtiges Ziel der Compliance-Arbeit im Verband ist die Sensibilisierung für Compliance-Themen. Für die ABDA ist Compliance integraler Bestandteil der Verbandsführung.“

Glaubwürdigkeit des Verbandes stärken

Um den auferlegten Regeln zu folgen, will die ABDA ihre Strukturen und Prozesse in Zukunft so organisieren und dokumentieren, „dass bei allen internen und externen Aktivitäten die Gesetzes- und Satzungskonformität gewahrt sowie Integrität und Glaubwürdigkeit des Verbandes sowie seiner Vertreterinnen und Vertreter gewahrt und gestärkt werden“. Ein eigenes Compliance-Managementsystem soll dabei helfen. Sichergestellt werden soll zudem, dass die Beiträge der Mitgliedsorganisationen bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Vertrauliches bleibt vertraulich

Wie der Verhaltenskodex im Einzelnen aufführt, beachtet die ABDA Gesetze und Normen, und sie orientiert sich an ethischen Werten und Prinzipien wie Integrität, Rechtschaffenheit und Menschenwürde. Mit Dritten wie beispielsweise Politik, Parteien, Behörden, Geschäftspartnern geht die ABDA fair und ehrlich um. Und vertrauliche Informationen werden auch vertraulich behandelt. Der Kodex verpflichtet die ABDA auch, den Datenschutz zu beachten und das Kartellrecht. Jede Form von Korruption und Bestechung werden abgelehnt.

Ein weiterer Punkt im Kodex widmet sich der sozialen Verantwortung. Hier heißt es beispielsweise: „Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln.“ Und weiter: „Die ABDA missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt. Sie respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und achtet die Privatsphäre.“ Schließlich bekennt sich die ABDA, so der Kodex, auch zu fairen Arbeitsbedingungen, Diskriminierung im Arbeitsleben wird vermieden, Kinderarbeit ist verboten.

Der ausgearbeitete Verhaltenskodex gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der ABDA-Gremien genauso wie für die hauptamtlich Beschäftigten und die Tochtergesellschaften, außerdem soll der Kodex auch für die Mitgliedsorganisationen der ABDA verbindlich sein. Wie von ABDA-Sprecher Reiner Kern zu erfahren war, handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine allgemeine, grundsätzliche Beschreibung von Zielen und Grundsätzen. In den kommenden Monaten soll der Kodex durch weitere, detailliertere Regelungen konkretisiert werden. 

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