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- DAZ 10/2014
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Arzneimittel und Therapie
Was tun bei Zwangsstörungen?
Ergänzende Verhaltenstherapie ist augmentierter Arzneimitteltherapie überlegen
Zur Behandlung von Zwangsstörungen sollen den Vorgaben der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zufolge vorrangig Serotonin-Wiederaufnahmehemmer wie Clomipramin und selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer eingesetzt werden. Tritt dann keine ausreichende Besserung ein – was bei den meisten Patienten der Fall ist – schlagen verschiedene Leitlinien die zusätzliche Einnahme eines Antipsychotikums oder eine ergänzende kognitive Verhaltenstherapie vor. In einer amerikanischen Studie wurden diese zwei Strategien miteinander verglichen.
An der randomisierten klinischen Studie nahmen 100 erwachsene Patienten teil, die trotz einer mehrmonatigen Therapie mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer unter einer Zwangsstörung litten. Sie wurden drei Gruppen zugeteilt und erhielten zusätzlich acht Wochen lang zu einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer das Antipsychotikum Risperidon (n = 40), ein Placebo (n = 20) oder eine kognitive Verhaltenstherapie (n = 40). Diese wurde zweimal wöchentlich durchgeführt und bestand aus insgesamt 17 Sitzungen, in denen die Strategien eines Expositions- und Ritualmanagements (EX/RP = Exposure and Ritual Prevention) vermittelt wurden. Der primäre Studienendpunkt war der Schweregrad der Zwangsstörung, der mithilfe einer Skala (Yale-Brown Obsessive Compulsive Scale; umfasst maximal 40 Punkte bei schwerster Symptomatik) ermittelt wurde.
Was sagt die deutsche Leitlinie?
Die S3-Leitlinie Zwangsstörungen spricht sich bei einem ausbleibenden oder unzureichenden Ansprechen auf eine leitliniengerechte Therapie mit selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern/Clomipramin für eine Augmentation, das heißt eine zusätzliche Therapie mit Risperidon, Haloperidol oder Quetiapin (für letzteren Wirkstoff mit inkonsistenter Datenlage) aus. Bei Nicht-Ansprechen auf die Augmentation sollten die Antipsychotika spätestens nach sechs Wochen abgesetzt werden. Bei nicht ausreichender Therapieresponse auf eine Psychopharmakatherapie soll zusätzlich eine leitliniengerechte kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement angeboten werden.
Quelle: S3-Leitlinie Zwangsstörungen; AMWF-Registernummer 038/017; Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN); www.awmf.de.
Verhaltenstherapie erhöht klinische Ansprechrate
86 Patienten beendeten die Studie. Patienten die eine zusätzliche Verhaltenstherapie erhalten hatten, zeigten eine stärker ausgeprägte Reduktion ihrer Zwangsstörungen als Patienten, die zusätzlich Risperidon oder ein Placebo eingenommen hatten (Differenz von -9,7 bzw. -10,1 Punkten). Die Kombinationen aus einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer plus Risperidon bzw. Serotonin-Wiederaufnahmehemmer plus Placebo führten zu einem vergleichbaren, gering ausgeprägten Rückgang der Beschwerden. Betrachtet man die klinischen Ansprechraten, so sprachen 80% der mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer plus kognitiver Therapie behandelten Patienten auf die Therapie an, bei den Probanden, die zusätzlich Risperidon erhalten hatten, waren es lediglich 23% und bei den Patienten, die zusätzlich ein Placebo erhalten hatten, nur 15%. Das bedeutet, dass die bislang favorisierte Kombination eines Serotonin-Wiederaufnahmehemmers mit einem Antipsychotikum der Kombination aus Serotonin-Wiederaufnahmehemmer plus Placebo nicht überlegen war. Hingegen wurde unter dem Hinzuziehen einer kognitiven Verhaltenstherapie (also Serotonin-Wiederaufnahmehemmer plus Verhaltenstherapie) eine deutliche Linderung der Beschwerden erzielt.
Quelle
Simpson H. Cognitive-behavioral therapy vs risperidone for augmenting serotonin reuptake inhibitors in obsessive-compulsive disorder. A randomized clinical trial. JAMA Psychiatry 2013; 70(11): 1190–1198.
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