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Adexa-Info
Minijobs im Apothekenbereich
Interview mit dem ADEXA-Vorstand
ADEXA hat letztes Jahr eine Online-Umfrage zu Minijobs unter Apothekenangestellten durchgeführt. Welche Rolle spielen solche geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der öffentlichen Apotheke? Sind das eher kurzfristige Jobs, oder bleiben viele Kolleginnen im Minijob kleben?
Kratt: Von den Teilnehmenden hatte ein Viertel den Minijob noch kein Jahr. 14 bzw. 15% waren bis zu zwei Jahre bzw. bis zu vier Jahre in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Jeder Fünfte war immerhin schon fünf bis neun Jahre im Minijob tätig, jeder Sechste sogar zehn Jahre oder mehr. Es sind also schon recht viele, bei denen der Minijob eine Art Dauerzustand ist. Die langjährigen Minijobberinnen sind in der Regel zwischen 40 und 60 Jahre, diejenigen mit 5- bis 9-jährigem Minijob 30 bis 50 Jahre alt. Übrigens waren 10% der Befragten Männer, und zwar teils junge Kollegen in der Altersgruppe 20 bis 29 Jahre, teils ältere ab 50 Jahren aufwärts.
Ist der Minijob die einzige Beschäftigung, oder wird er eher als Nebenjob genutzt?
Kratt: 62% der Befragten gaben an, dass sie den Minijob aktuell als einzige Beschäftigung haben. 23% haben daneben noch ein reguläres Arbeitsverhältnis. Mehrere Minijobs gleichzeitig führen nur ganz wenige aus. Das heißt für diejenigen, die den Minijob zusätzlich zum Hauptberuf ausführen, dass sie die Zuverdienstmöglichkeit brauchen oder zumindest schätzen?
Neusetzer: Ja, das ist in diesem Fall bei den meisten der Grund. Wer einen Minijob dagegen als einzige Beschäftigung hat, gibt dafür in den allermeisten Fällen familiäre Gründe an.
Gibt es auch Kolleginnen, die keine anderen Stellen als Minijobs bekommen?
Neusetzer: Das haben 10% der Befragten angegeben – das ist also ein eher untergeordneter Grund.
Nutzen denn die meisten den derzeitigen Höchstsatz von 450 Euro pro Monat aus?
Kratt: Das macht von den Befragten ein gutes Drittel: 36%. Weitere 27% erhielten 400 Euro im Monat, was dem Höchstsatz bis Ende 2012 entspricht. 20% bekommen weniger – das variiert zwischen 100 und ca. 375 Euro. Einen sogenannte Midijob, d.h. einen Verdienst oberhalb von 450 Euro, haben nur ganz wenige der Teilnehmer.
Ein Minijob ist ja – zumindest als einziges Arbeitsverhältnis – für die Altersvorsorge nicht sehr effektiv. Nutzen denn die Betroffenen die Möglichkeit, einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen?
Kratt: Ja, das tun immerhin 39%. Die Möglichkeit, einen Verdienst über 450 Euro hinaus abgabenfrei in einen Altersvorsorgevertrag zu stecken, nutzten dagegen nur 5%. Die Regelung ist allerdings offenbar auch nicht allgemein bekannt.
Und wie sieht es mit den gesetzlichen bzw. tariflichen Ansprüchen auf Gehaltsfortzahlung aus?
Neusetzer: Schlecht – anders kann man das nicht ausdrücken. Nur 29% der Befragten gaben an, dass sie erfüllt wurden. Bei 43% war das dagegen nicht der Fall! 8% waren ihre diesbezüglichen Ansprüche offenbar gar nicht bekannt. Auch wenn die Befragung nicht repräsentativ* war, ist das doch eine traurige Tendenz für die Apotheken. Die Minijobber werden also auch in vielen Apotheken als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse ohne die ihnen zustehenden Rechte behandelt. ADEXA-Mitglieder sollten sich im Zweifelsfall also an unsere Rechtsberatung wenden.
Internet
Mehr Infos zum Thema Minijob unter www.adexa-online.de
Fragen: Dr. Sigrid Joachimsthaler
* An der Umfrage haben sich rund 100 Apothekenangestellte beteiligt.
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