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- AZ 36/2014
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Recht
Kündigung: Es gibt keine Pflicht, „positiv über den Chef zu denken“
(bü) | Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine positive Meinung über ihren Chef zu haben. Ihnen darf deshalb auch nicht gekündigt werden, wenn sie sich in einem vertraulichen Gespräch mit Arbeitskollegen „alles andere als positiv“ über ihren Brötchengeber auslassen. (Hier ging es um eine Marketing-Mitarbeiterin, die von einem neuen Chef in dem Unternehmen drangsaliert wurde, indem er sie freistellte und ihr Hausverbot erteilte. In Telefongesprächen mit Kollegen verschaffte sie ihrem Unmut Luft und nannte ihn unter anderem „hinterfotzig“, „Heini“ und „Pisser“. Das blieb nicht im Kollegenkreis - und die fristlose Kündigung folgte auf dem Fuße. Die wurde aber vom Arbeitsgericht Essen einkassiert. Die neuerdings ungeliebte Mitarbeiterin habe die angeblichen Beleidigungen „nicht bewusst nach außen getragen“ und sie hätte sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kollegen verlassen dürfen. Ihren privaten Äußerungen dürfe deshalb auch keine fristlose Entlassung folgen.
(ArG Essen, 2 Ca 3550/12)
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