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Pharmazeutisches Recht
Satzung der LAK
beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. Juni 2009, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit am 30. Juni 2009, veröffentlicht in der PZ Nr. 31/2009, S. 2970 ff und in der DAZ Nr. 31/2009, S. 3561 ff., zuletzt geändert durch die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 28. November 2012.
1. In § 4 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen wird die Überschrift wie folgt gefasst: "§ 4 Regionale Fortbildungsbeauftragte".
2. In § 4 Abs. 1 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen wird das Wort "Regionalbeauftragte" durch die Wörter "Regionale Fortbildungsbeauftragte" ersetzt.
3. In § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen wird das Wort "Regionalbeauftragten" durch die Wörter "Regionalen Fortbildungsbeauftragten" ersetzt.
4. In § 4 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen wird das Wort "Regionalbeauftragte" durch die Wörter "Regionale Fortbildungsbeauftragte" ersetzt.
5. In § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen wird das Wort "Regionalbeauftragten" durch die Wörter "Regionalen Fortbildungsbeauftragten" ersetzt.
Ausgefertigt:
Frankfurt am Main, 15. Januar 2013
Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R.
gez. Erika Fink
– Präsidentin –
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