Pharmazeutisches Recht

Nutzenbewertung: Parathyroidhormon, rekombiniert

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Dezember 2013 (BAnz AT 02.12.2013, B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit 5. Kapitel § 16 der Verfahrensordnung“ vom 14. November 2013 abgedruckt.

Die Arzneimittel mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon, rekombiniert, werden aus der Nutzenbewertung ausgenommen.

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