Pharmazeutisches Recht

Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 9. Oktober 2013 (aus BAnz AT 25. November 2013, B3)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Durch den Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere Entwürfe zu Monographien und einer Reagenzienbeschreibung erstellt. Diese Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monographien

Cinchona pubescens

Collinsonia canadensis

Echinacea

Eriodictyon californicum

Euspongia officinalis

Gratiola officinalis

Kalium chloratum

Kalium sulfuricum

Melilotus officinalis

Nicotiana tabacum

Ptelea trifoliata

Smilax

Reagenzienbeschreibungen Physostigminsalicylat RH

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monographien und Reagenzienbeschreibungen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 27. Januar 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 9. Oktober 2013
65.1.02–3660–H7425–575206/13
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Karl Broich

 

*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 25.11.2013, B3)

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