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Pharmazeutisches Recht
Zwei Arzneimittel-Richtlinien zur Anlage IX: Amoxillin + Clavulansäure, Gruppe 1 und Gruppe 2
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 8. August 2013 (BAnz. AT 08.08.2013, B5 und B6) ist die „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Amoxicillin + Clavulansäure, Gruppe 1, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ sowie die „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Amoxicillin + Clavulansäure, Gruppe 2, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 20. Juli 2013 abgedruckt.
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