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Schmidts Video-Ansprache
ABDA-Präsident äußert sich zur Notdienstpauschale – Kossendey reagiert mit eigenem Video
Der ABDA-Präsident ist im Video an seinem Schreibtisch im holzgetäfelten Arbeitszimmer im Apothekerhaus sitzend zu sehen. Die Atmosphäre ähnelt Weihnachts- und Neujahrsansprachen. „Ein Jahr hat es gedauert, bis aus der Idee einiger Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion Realität geworden ist“, berichtet Schmidt. „Das hat allen Beteiligten viel Mühe abverlangt. Das Ergebnis: Wenn ab dem 1. August eine Apotheke nachts, am Wochenende oder am Feiertag dienstbereit ist, erhält sie in Zukunft einen festen Betrag.“ Apotheken stellten überall in Deutschland und rund um die Uhr die Arzneimittelversorgung sicher. Alle Leistungen erbrächten die Apotheker im Sinne des Gemeinwohls. „Die neue Notdienstvergütung stellt eine Anerkennung für diese Leistungen dar.“ Eine kostendeckende Bezahlung solle die Notdienstpauschale nicht sein: „Denn der Apotheker ist Frei- und Heilberufler und übernimmt als solcher Gemeinwohlpflichten“, so Schmidt. Die Notdienstpauschale sei aber ein Modell für die Weiterentwicklung des Vergütungssystems. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Vergütungsgerechtigkeit. Zum Abschluss seiner knapp zweiminütigen Ansprache bedankt sich Schmidt für die Notdienstpauschale und fordert: „Eins ist auch klar: Weitere Schritte müssen folgen.“
Mehr im Web
Das Video zur Notdienstpauschale von ABDA-Präsident Schmidt finden Sie im Web auf der Homepage der ABDA unter www.abda.de. Das Video von Frau Kossendey ist auf Youtube zu finden. Zu beiden Videos gelangen Sie auch über die entsprechenden News auf DAZ.online:
Kossendey: „Gemütlich war gestern“
Das präsidiale ABDA-Video nahm Apothekerin Ann-Katrin Kossendey zum Anlass, ihr eigenes „präsidiales Video“ zu drehen. Darin persifliert sie das Schmidt-Video und packt kritische Anmerkungen hinein. Tenor: Es gibt viele kritische Apothekerinnen und Apotheker, die heute das Gebaren der ABDA nicht mehr so unkommentiert und tatenlos hinnehmen wie früher: „Gemütlich war gestern.“
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