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Antibiotika: Anbietervielfalt sieht anders aus
Rabattverträge wälzen Generikamarkt um
Die Wirkstoffe Amoxicillin, Doxycyclin und Cefuroxim zählten im vergangenen Jahr zu den drei ambulant am häufigsten angewendeten Antibiotika. Die einstigen Originalpräparate können hier gegenüber der generischen Konkurrenz schon lange nicht mehr mithalten. Auch patentgeschützte Antibiotika haben nur einen minimalen Anteil im Markt der systemischen Antibiotika.
Das Rabattvertragsgeschäft schmälert allerdings die generische Konkurrenz. Bei Antibiotika zeigt sich deutlich, wie die Verträge für eine Marktkonzentration sorgen. Den IGES-Daten zufolge teilen sich bei Antibiotika im Wesentlichen nur noch jeweils drei Unternehmen die Umsätze des Rabattmarkts. Bei Doxycyclin fließen diese Umsätze bereits zu 100 Prozent an drei Unternehmen. Bei Amoxicillin beläuft sich der Umsatzanteil der Top 3 am Rabattmarkt auf 99,3 Prozent. Mehr als 95 Prozent vom Rabatt-Kuchen teilen übrigens auch bei den Antibiotika Cefaclor, Clarithromycin und Clindamycin die drei jeweiligen Marktführer unter sich auf.
Die von Christopher Hermann, dem Chef der AOK Baden-Württemberg, aufgestellte These, Rabattverträge hätten den Wettbewerb im Generikamarkt erst entfacht, wirkt angesichts dieser Daten wenig überzeugend. Und beim Branchenverband Pro Generika ist man nicht erst seit heute besorgt, welche weiteren Folgen die schon lange beschworene Marktkonzentration mit sich bringen wird. Für die Unternehmen ist die Lage jedenfalls misslich: Sie können immer schlechter Mengen planen, die dem realen Bedarf entsprechen. Fällt ein Lieferant plötzlich aus, ist nicht bei allen Molekülen gesichert, dass ein anderer kurzfristig einspringen kann. Ohne Zuschlag werden auch keine Mengen eingeplant, erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. Er verweist zudem auf eine weitere Schwierigkeit: Einzelne Großhändler bevorrateten sich teilweise weit über den Bedarf hinaus – auch dies löse große Sogeffekte bei den Unternehmen aus und erschwere die Planung.
Auch die AOK hat das Problem in gewissem Maße erkannt. Jedenfalls bei einigen Wirkstoffen ist sie mittlerweile von den Exklusivverträgen abgerückt. Doch auch Mehrfachvergaben lösen das Problem nicht, betont Bretthauer. Ein Unternehmen, das sich einen Wirkstoff mit zwei Konkurrenten teilt, weiß immer noch nicht, wie groß die Abfrage seines eigenen Produktes sein wird. Hier wird es im Markt immer Effekte geben, die keiner vorhersehen kann.
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