DAZ aktuell

Verhandlungen zur Substitutions-Ausschlussliste gescheitert

BERLIN (ks). Die Verhandlungen über eine Liste mit Arzneimitteln, die nicht der Substitutionspflicht unterliegen, sind gescheitert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erklärte dem GKV-Spitzenverband am 25. Juli, er werde die Schiedsstelle anrufen (siehe hierzu auch AZ 2013, Nr. 31/32, S. 2).

Im vergangenen Jahr schuf der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für DAV und GKV-Spitzenverband: Im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung "kann" seit letztem Herbst vereinbart werden, in welchen Fällen Arzneimittel nicht durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden dürfen. Anstoß hierfür gab nicht zuletzt eine erfolgreiche Petition der Schmerzliga. Sie hatte sich für die Nicht-Austauschbarkeit von starken Opioid-Analgetika eingesetzt. Und es gibt bekanntlich weitere Arzneimittel, deren Austausch kritisch ist – etwa solche mit geringer therapeutischer Breite wie Lithium oder Schilddrüsenhormone. Die Rahmenvertragspartner fanden jedoch keine gemeinsame Linie. Auch nicht, nachdem die Politik die Geduld verlor und die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses DAV und GKV-Spitzenverband aufgaben, sich bis zum 1. August zu einigen.

Beim DAV fühlt man sich nicht dafür verantwortlich, dass diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Schließlich hatte er eine rund 20 Wirkstoffe umfassende Liste vorgelegt. Doch der GKV-Spitzenverband hätte lieber kleiner gestartet und erst einmal Auswahlkriterien festgelegt. Auf den einen oder anderen Wirkstoff hätte man sich aber auch schon einigen können, sagte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Der DAV hingegen wirft der Kassenseite vor, dass aus ihrer Sicht nur ein billiges Gesundheitswesen ein gutes Gesundheitswesen sei.

Nun ist die Schiedsstelle gefragt, die bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V anzurufen ist. Es handelt sich um die gleiche Schiedsstelle, die auch schon den Kompromiss zum Kassenabschlag eingefädelt hat. Seit diesem Jahr sitzt ihr der frühere Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess vor. Ein Jurist also, der einige Erfahrung mit der Bewertung von Arzneimitteln mitbringt. Wann eine Entscheidung fallen wird, bleibt abzuwarten. Die weiteren beabsichtigten Änderungen im Rahmenvertrag – insbesondere zu Retaxationen – müssen hierdurch nicht verzögert werden. Sie ließen sich auch losgelöst von der Wirkstoffliste vereinbaren, heißt es jedenfalls seitens des GKV-Spitzenverbandes.

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