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- DAZ 31/2013
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Versorgung mit Kathetern, Beinbeuteln und Co.
PG 15 ableitend - die Vertragslage
Versorgung mit Kathetern, Beinbeuteln und Co.
Folgende Varianten der Ableitung von Urin gibt es:
- Transurethraler (durch die Harnröhre) liegender Dauerkatheter, Wechsel ein- bis viermal im Monat,
- Suprapubischer (durch die Bauchdecke gelegter) Dauerkatheter, Wechsel alle ein bis drei Monate,
- Urinalkondome, Wechsel ein- bis dreimal täglich,
- Einmalkatheter: Wechsel mehrmals täglich.
In Verträgen zur ableitenden Inkontinenz sind üblicherweise neben den oben aufgeführten Hilfsmitteln noch
- Bein- und Bettbeutel,
- Haltebänder,
- Betthalterungen und
- Klebstoff zur Fixierung von Urinalkondomen
preislich geregelt.
Einen Auszug über die üblichen Stückzahlen pro Monat zeigt die Tabelle. Die vollständige Übersicht gibt es unter:
Tab.: Empfehlungen zum Verbrauch ableitender Inkontinenzprodukte (Richtwerte, Quelle: BVmed) | ||
Positionsnummer |
Produktbezeichnung |
Verbrauch in Stück/Monat |
15.25.04 |
Externe Urinableiter |
|
15.25.04.1 |
Urinableiter für Frauen |
30 |
15.25.04.2 |
Urinableiter für Männer |
30 |
15.25.04.3 |
Urinableiter für Kinder |
30 |
15.25.04.4 |
Urinal-Kondome/Rolltrichter, latexhaltig, nicht gebrauchsfertig |
30 |
15.25.04.5 |
Urinal-Kondome/Rolltrichter, latexhaltig, gebrauchsfertig verpackt |
30 |
15.25.04.6 |
Urinal-Kondome/Rolltrichter, aus latexfreien Materialien, nicht gebrauchsfertig |
30 |
15.25.04.7 |
Urinal-Kondome/Rolltrichter, aus latexfreien Materialien, nicht gebrauchsfertig |
30 |
15.25.04.8 |
Urinal-Kondome/Rolltrichter, bei ISK, Sonderform |
30 |
15.25.05 |
Urin-Beinbeutel |
|
15.25.05.1 |
Beinbeutel mit Ablauf, unsteril |
30 |
15.25.05.3 |
Beinbeutel mit Ablauf, steril |
30 |
15.25.05.4 |
Kinderbeinbeutel, steril |
60 |
15.25.05.5 |
Beinbeutel für Rollstuhlfahrer, unsteril |
30 |
15.25.05.6 |
Beinbeutel für Rollstuhlfahrer, steril |
30 |
15.25.05.7 |
Beinbeutel mit Entlüftung |
4 |
15.25.06 |
Urin-Bettbeutel |
|
15.25.06.0 |
Bettbeutel ohne Ablauf, unsteril |
30 |
15.25.06.1 |
Bettbeutel mit Ablauf, unsteril |
30 |
15.25.06.2 |
Bettbeutel ohne Ablauf, steril |
30 |
15.25.06.3 |
Bettbeutel mit Ablauf, steril |
30 |
Es handelt sich jedoch lediglich um Richtwerte. Sie sollen als Anhaltspunkte für den monatlichen Verbrauch der jeweiligen Produkte dienen. Die tatsächlichen Verbrauchswerte können durchaus über oder unter den Richtwerten liegen.
Zwei Spezialfälle
Kathetersets
Diese Sets enthalten Bestandteile aus unterschiedlichen Produktbereichen, zum Beispiel Medizinprodukte und Hilfsmittel.
Sie sind daher nicht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet und besitzen keine durch den GKV-Spitzenverband vergebene Hilfsmittelnummer. In den vom DAV verhandelten Verträgen sind Kathetersets nicht geregelt.
Dadurch bedingt ist die Kostenübernahme generell nur nach Kostenvoranschlag möglich. Mit der Abgabe sollte gewartet werden, bis die schriftliche Genehmigung vorliegt.
Suprapubische Dauerkatheter
Zwar besitzen einige suprapubische Dauerkatheter eine Hilfsmittelnummer in der Gruppe 15.25.14.4. Da allerdings der Wechsel nur durch einen Arzt vorgenommen werden darf, erfolgt die Vergütung über den Sprechstundenbedarf.
Beispiel HessenWenn eine hessische Apotheke Vertragspartner der AOK Hessen im Bereich der PG 15 ableitend ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch Vertragspartner von beispielsweise der AOK Baden-Württemberg oder AOK Bayern ist. Daher muss in diesem Beispiel entweder den Verträgen der außerhessischen AOK beigetreten werden oder immer ein Kostenvoranschlag gemacht werden. Mit der Abgabe sollte gewartet werden, bis der Kostenvoranschlag genehmigt wurde, da es durchaus zur Ablehnung aufgrund fehlender Vertragsgrundlage kommen kann. |
Ableitende Inkontinenz: welche Verträge gibt es?
Vom DAV verhandelte Verträge:
- Bahn BKK: automatische Vertragspartnerschaft, wenn Mitglied in einem Landesapothekerverband
- Barmer GEK: vdek Vertrag
- BKK Mobil Oil: automatische Vertragspartnerschaft, wenn Mitglied in einem Landesapothekerverband
- DAK Gesundheit: vdek Vertrag
- Knappschaft/LKKs: Vertrag mit der Knappschaft und LKK, Ergänzung 1. 6. 2013: !Monatspauschale, Aufzahlung nur erlaubt bei Wunschversorgung!
- TK: Beitritts-Vertrag
Verträge für die ableitende Inkontinenz, bei denen der DAV kein Vertragspartner ist:
- AOKs: in der Regel existieren Verträge für die ableitenden Hilfsmittel. Diese gelten aber nur für die jeweilige AOK und werden von anderen AOKs üblicherweise nicht anerkannt (siehe Kasten: Beispiel Hessen).
- BKKs: hier ist die Vertragslage sehr komplex, da einige BKKs Verträge über Dienstleister wie GWQ und/oder Spectrum K geschlossen haben. Teilweise sind Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung aber in Gesamtverträgen zwischen Landesapothekerverbänden und BKK-Landesverbänden geregelt. Im Zweifelsfall die Versorgung genehmigen lassen.
- Eigene Verträge für Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenz haben zum Beispiel folgende große BKKs: – Deutsche BKK – BKK Siemens – BKK vor Ort
- KKH: seit 2010 hat die KKH einen eigenen Vertrag für Produktgruppe 15 ableitend. Dieser gilt aber nur für die häusliche Pflege. Für Patienten in Pflegeheimen können auch ohne Beitritt zu diesem Vertrag bis 100 Euro brutto zu Festbeträgen zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Thomas Platz
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