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Urlaub richtig planen

Sommer in Deutschland: Schnell noch etwas Erholung oder Aktivurlaub einschieben? Wenn das so einfach wäre – in vielen Apotheken ist die Planung freier Tage ein Minenfeld. Wer seine Rechte kennt, hat bessere Karten.

Dass Apothekenangestellte (bei Vollzeitarbeit) laut § 11 Abs. 3 Bundesrahmentarifvertrag 33 bis 34 Tage Urlaubsanspruch haben, ist kein Geheimnis. "Der Urlaub wird jedoch immer wieder zum brisanten Thema in der Rechtsabteilung, weil sich große Probleme bei der Planung ergeben", so Iris Borrmann, Rechtsanwältin bei ADEXA.

Früh planen und beantragen

Üblicherweise äußern Angestellte zunächst ihre Urlaubswünsche und tragen die gewünschten Tage in Urlaubsplaner ein oder geben dem Chef einen Urlaubszettel. Teams, die gut harmonieren, können diese Vorarbeiten selbstständig durchführen. In einigen Apotheken erwarten Arbeitgeber alle Urlaubsanträge bereits im Januar für das gesamte Jahr. Zwar kann ein Chef bei späterer Beantragung den Urlaub nicht verweigern, Mitarbeiter haben dann aber bezüglich ihrer Terminvorstellungen schlechtere Aussichten.

Im Gesetz steht


"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."


§ 7 Bundesurlaubsgesetz

Planungssicherheit

Wenn ein Chef einer vom Team erstellten Urlaubsliste nicht in angemessener Zeit widerspricht, hat er sie stillschweigend genehmigt. In der Rechtsprechung gelten Zeiträume von vier bis sechs Wochen als angemessen. Sollte ein Chef die Planung nach einiger Zeit dennoch widerrufen, muss er alle Kosten und Gebühren für bereits gebuchte Reisen übernehmen.

Klärung vor Gericht

Im schlimmsten Falle haben Angestellte die Möglichkeit, Urlaubsansprüche vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. Wenn eine rasche Entscheidung nötig ist, beschleunigen einstweilige Verfügungen das Verfahren. Hier sind auch Anträge möglich, um einem vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubszeitraum zu widersprechen. "ADEXA berät und vertritt alle Mitglieder bei entsprechenden Streitigkeiten", sagt Iris Borrmann.


Michael van den Heuvel


Internet


Ausführlicher Text zum Thema: http://bit.ly/12jJBFw

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