Aus den Ländern

Notdienstpauschale und mehr

Vorstand und Delegierte der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg diskutierten in der Versammlung am 2. Juli ausführlich über gesundheits- und berufspolitische Themen.
Kammerpräsident Dr. Günther Hanke Fotos: LAK BW

Aktuelle Berufspolitik

Kammerpräsident Dr. Günther Hanke ging zunächst auf die aktuelle politische Lage ein. Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) werde spürbare finanzielle Entlastungen bringen, insbesondere für Landapotheken. Auch das Verbot von Rx-Boni sei ausdrücklich zu loben. Rückblickend auf die gesamte Legislaturperiode der schwarz-gelben Koalition in Berlin bewertete er die Stärkung des Heilberufs Apotheker durch die neue Apothekenbetriebsordnung und die (wenn auch zu geringe) Anpassung des Fix-Honorars positiv. Andererseits leiden die Apotheken nach wie vor schwer unter dem AMNOG, und die neue ApBetrO ist in vielen Punkten wenig apothekenfreundlich. Zu dem – auch von der baden-württembergischen Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) befürworteten – Projekt, die "Pille danach" aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, sagte Hanke, dass die Apotheker die notwendige Sachkenntnis besitzen, um bei der Abgabe des rezeptfreien Präparates zu beraten.

Vizepräsidentin Karin Graf befasste sich zuerst mit dem Thema "pharmazeutische Bedenken" gegen die Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel und forderte ihre Kollegen auf, häufiger von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dann berichtete sie, dass auch baden-württembergische Apotheken sich an der Pharm-CHF-Studie, die bereits Ende letzten Jahres gestartet ist, beteiligen können; weitere Informationen auf der Website www.pharm-chf.de.

Vizepräsidentin Karin Graf

PKA-Mangel vorprogrammiert

Geschäftsführer Dr. Karsten Diers berichtete, dass die Mitglieder Änderungen der Anschriften oder des Arbeitgebers nun online aktualisieren und sich auch als Kammermitglied online anmelden können. Mit großer Sorge sieht die LAK, dass weniger Apotheker in Baden-Württemberg PKAs ausbilden. Da deshalb auch PKA-Schulen schließen, werde es über kurz oder lang einen Mangel an PKAs geben.

Die zuletzt durchgeführten Beratungschecks haben laut Diers eindeutig gezeigt, dass die Beratungsbereitschaft und auch die Beratungsqualität sich positiv entwickelt haben. Dies gelte insbesondere bei Symptompräsentationen. Äußert der Patient jedoch einen Präparatewunsch, sei die Beratungsbereitschaft noch verbesserungsfähig. Der Einsatz von PKA im Handverkauf hat deutlich abgenommen.

Rechtliches

Kammerjustiziar Uwe Kriessler berichtete, dass sich aufgrund der EU-Patientenrechterichtlinie (2011/24/EU) die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändert, was die Anerkennung von Verschreibungen aus dem EU-Ausland ("Cross-border-Verschreibungen") erleichtert. Ausführlich ging er auf die Zustellung von Arzneimitteln durch Boten ein. Einige Apotheken verstoßen gegen § 17 Abs. 2 ApBetrO, indem sie z. B. einen regelmäßigen Botendienst anbieten. Dies könne berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Wegen der Notdienstpauschale muss die LAK ab August dem Deutschen Apothekerverband mitteilen, welche Apotheke in ihrem Zuständigkeitsbereich im betreffenden Zeitraum wie oft Notdienst geleistet hat. Deshalb hat die Vertreterversammlung die Berufsordnung der LAK geändert: Apotheker sind nun verpflichtet, in Fällen, in denen ein Notdienst nicht wie angeordnet durchgeführt werden konnte, dies umgehend der LAK mitzuteilen.

Initiative "Gesundheit wählen"

Pressesprecher Stefan Möbius erinnerte an die erfolgreiche Aktion zum Notdienst am 28. Februar, als Apotheken für eine Stunde den "Tag zur Nacht" machten. Nun stehe im Hinblick auf die Bundestagswahl die Initiative "Gesundheit wählen" an. Um die Öffentlichkeit und insbesondere die Politiker über die aus Apothekersicht wichtigen Zukunftsthemen zu informieren, wurden in allen 299 Wahlkreisen Apotheker angesprochen, die als "Wahlkreisrepräsentanten" mit den Kandidaten vor Ort in Kontakt treten. Zudem werden "Positionsabfragen" entwickelt und an die Kandidaten versandt.

Die Stellungnahmen der Kandidaten werden auf der Website "www.gesundheit-waehlen.de" und in der Lokalpresse veröffentlicht.

securPharm

Im Auftrag der securPharm berichtete Dr. Mathias Schindl über den aktuellen Stand des Projekts. Jedes Arzneimittel soll künftig einer Echtheitsprüfung unterzogen werden, bei der ein Data Matrix Code (DMC) auf der Arzneimittelpackung gescannt wird, worauf automatisch eine Online-Überprüfung der PZN und der packungsindividuellen Seriennummer folgt. Der DMC enthält auch die Chargennummer und das Verfallsdatum, was aus Schindls Sicht einen Mehrwert in der täglichen Arbeit darstellt. Es sei gewährleistet, dass Apotheker die Echtheit bereits beim Wareneingang prüfen können. Bei der Abgabe müsse in jedem Falle nochmals geprüft werden. Derzeit sucht man noch nach Lösungen für Sonderfälle. So könnte es beispielsweise bei der Auslieferung von Praxisbedarf und entsprechenden Retouren zu Problemen kommen.

MBA für Apotheker

Patrick Schäfer, Leiter der Aus-, Fort- und Weiterbildung der LAK, stellte den neuen Masterstudiengang PharmaMBA vor, den die Kammer ab kommendem Jahr gemeinsam mit der ESB Business School der Hochschule Reutlingen anbietet. Apotheker erwerben damit eine höhere betriebswirtschaftliche Qualifikation, um den immer komplexer werdenden Anforderungen des Gesundheitssystems erfolgreich begegnen zu können. Neben BWL-Grundlagen enthält das Curriculum u. a. Elemente aus den Bereichen Personalmanagement, strategisches Management, Recht und Marketing. Informationen auf der Website www.pharmamba.de.

Ende von Certaris

Die seit 2001 bei der LAK bestehende und vor etwa zwei Jahren als eigenes Unternehmen ausgegründete Baden-Württembergische Zertifizierungsgesellschaft für Qualitätsmanagementsysteme GmbH (Certaris) hat trotz großer Anstrengungen die angestrebten Ziele nicht erreicht. Auf Vorschlag des Vorstands der LAK hat die Vertreterversammlung deshalb beschlossen, den Geschäftsbetrieb der Certaris und der bei der LAK verbliebenen Zertifizierungsstelle für integrierte QM-Systeme nach MAAS-BGW zum Ende dieses Jahres einzustellen, und die Geschäftsführung beauftragt, eine sinnvolle Nachfolgeregelung für die Bestandskunden zu finden.


cae


Quelle: LAK Baden-Württemberg

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