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Roxall hat gezahlt
Am 3. Juli hatten die Apothekenrechenzentren NARZ und AVN der Roxall Medizin GmbH ein Ultimatum gestellt: Bis zum 4. Juli sollte der Arzneimittelhersteller seine Aussage in Form einer Unterlassungserklärung zurücknehmen, NARZ und AVN hätten "rufschädigende Falschinformationen" verbreitet. Sollte die Unterlassungserklärung ausbleiben, drohten NARZ und AVN mit gerichtlichen Schritten.
Streitpunkt ausstehende Zahlungen
Hintergrund des Ultimatums waren Streitigkeiten um angeblich ausstehende Zahlungen von Herstellerrabatten durch Roxall in Höhe von 377.000 Euro. In einer Information an seine Kunden hatte das NARZ bereits im Mai auf ausstehende Herstellerrabattzahlung durch Roxall aufmerksam gemacht. Damals beliefen sich die Außenstände laut NARZ auf 500.000 Euro. "Bisherige Mahnungen blieben erfolglos", heißt es in der NARZ-Information an die Apotheker. Roxall sei der Meinung, dass die eingeforderten Herstellerrabatte "viel zu hoch" seien. Nach nochmaliger Prüfung habe das NARZ die Höhe der Herstellerrabatte als richtig bestätigt. Daraufhin habe Roxall die Kommunikation mit dem NARZ eingestellt. Daher sehe man sich gezwungen, gegebenenfalls die Apotheker "mit den bisher nicht bezahlten Beträgen zu belasten".
Vorwurf der Rufschädigung
Als Reaktion darauf wandte sich Roxall mit einem Schreiben vom 27. Juni an einige Apotheker und warf darin NARZ und AVN "die Verbreitung rufschädigender Falschinformationen" vor, die für "Verunsicherung über unser Unternehmen gesorgt" hätten. Roxall habe sich vorbehalten "fehlerhafte Abrechnungen im Einzelfall zu überprüfen". Die Rechenzentren trügen Unstimmigkeiten auf dem Rücken der Apotheker aus. Roxall versicherte in diesem Schreiben, berechtigte Herstellerrabatte zu begleichen. "Bitte informieren Sie uns über unrechtmäßige Aktivitäten ihres Rechenzentrums", hieß es weiter.
Beigefügt erhielten die Apotheker ein Musterschreiben, das die Apotheker an ihre Rechenzentren faxen sollten. Darin heißt es, Roxall habe versichert, alle Herstellerrabatte zu begleichen, und weiter: "Ich widerspreche ausdrücklich einer etwaigen Weiterbelastung von Herstellerrabatten für oben genannte Produkte."
Am 8. Juli hat Roxall nun die Außenstände beglichen, nachdem es die Frist 4. Juli hatte verstreichen lassen. "Sie brauchen daher eine Belastung mit den Herstellerrabatten nicht zu befürchten. Wir hoffen, dass Ihnen durch unsere Information keine Unannehmlichkeiten entstanden sind", so das Unternehmen.
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