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Länder stimmen für Notdienstpauschale

Streit um Anti-Korruptionsregeln im Bundesrat

BERLIN (lk). In seiner vorletzten Sitzung dieser Wahlperiode hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zahlreiche Gesetze und Länderinitiativen gebilligt. Für die Apotheker hat die Länderkammer den Weg für die neue Notdienstpauschale frei gemacht. Auch das Rx-Boniverbot passierte den Bundesrat. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet und können danach in Kraft treten.
38 Gesetze fanden in der Sitzung des Bundesrats vom 5. Juli Billigung. Darunter auch das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz, das somit pünktlich zum 1. August in Kraft treten kann.
Foto: Bundesrat/Henning Schacht

Der Bundesrat akzeptierte auch die Gesetze zur Entlastungen für Beitragsschuldner in der GKV, neue Regelungen für die vertrauliche Geburt sowie die Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung. Außerdem bestätigten nach dem Deutschen Bundestag auch die Länder sämtliche Vorschläge aus dem Vermittlungsausschuss – unter anderem die neue Regelung zum verminderten Einsatz von Antibiotika in der Tiermast.

ANSG kann pünktlich in Kraft treten

Wie erwartet zugestimmt hat der Bundesrat der neuen Notdienstpauschale. Damit kann das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) pünktlich zum 1. August in Kraft treten. Somit kann die neue Notdienstpauschale erstmals gegen Jahresende für das dritte Quartal ausgezahlt werden. Es wird mit einem Betrag zwischen 200 Euro und 250 Euro pro Nacht- und Notdienst gerechnet. Der exakte Betrag ergibt sich als Quotient aus den abgeführten Notdienstzuschlägen von 16 Cent je abgegebener Rx-Packung und der Anzahl der bundesweit geleisteten Not- und Nachtdienste im dritten Quartal. Abgezogen werden noch die Verwaltungskosten des Deutschen Apothekerverbandes. Außerdem soll der Fonds eine Finanzreserve aufbauen. Da das Gesetz erst zum 1. August in Kraft tritt, ist für das verkürzte dritte Quartal mit einem geringeren Auszahlungsbetrag zu rechnen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte anlässlich der Verabschiedung: "Die Koalition setzt ihren erfolgreichen Kurs fort, in dieser Legislaturperiode die Versorgung vor Ort zu verbessern". Mit dem Zuschuss für den Notdienst würde die Apotheke vor Ort gestärkt – gerade in ländlichen Regionen.

Länder wollen stärker gegen Korruption vorgehen

Die Länder wollen die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen als von der Bundesregierung im Präventionsgesetz geplant. Aus diesem Grund möchten sie mit einem beschlossenen Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einführen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine große strafrechtliche Regelungslücke in diesem Bereich aufgezeigt hat, die vom Gesetzgeber zu schließen ist. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auch auf eine im Jahr 2010 herausgegebene Studie, nach der EU-weit im Gesundheitswesen jedes Jahr ca. 56 Milliarden Euro aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Präventionsgesetz, das bereits den Bundestag passiert hat, eigene Regeln zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Die gehen der Opposition allerdings nicht weit genug. Über das Präventionsgesetz stimmt der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20. September ab. Es ist daher fraglich, ob einer der beiden Gesetzesvorlagen tatsächlich ins Gesetzbuch gelangt. Die rot-grün-regierten Länder lehnen vor allem das Präventionsgesetz als unzureichend ab. Die Bundesregierung sagt voraussichtlich Nein zum Ländervorschlag. Damit kommt es zwei Tage vor der Bundeswahl am 22. September im Bundesrat noch einmal zu einer politischen Konfrontation zwischen Regierungsmehrheit und Opposition.

"Pille danach" soll leichter zugänglich werden

In einer Entschließung sprach sich der Bundesrat dafür aus, die "Pille danach" leichter zugänglich zu machen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Verschreibungspflicht von Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva aufzuheben. Zudem fordern die Länder einen Gesetzentwurf, der sicherstellt, dass es durch die Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme kommt. Damit folgte der Bundesrat einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Konkret fordern die Länder die Bundesregierung auf, die nächste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu nutzen. Darin soll die Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorgesehen sein.

Die Regierungskoalition steht bislang zur Rezeptpflicht für die "Pille danach". Sie hatte erst im Mai Anträgen der Bundestagsfraktionen von SPD und Linken, sie aufzuheben, eine Absage erteilt. Damit wird die Länderinitiative wohl im Sande verlaufen.

Dafür kommt allerdings das heilmittelwerberechtliche Rx-Boni-Verbot. Es ist Bestandteil des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das den Bundesrat am letzten Freitag passiert hat. Mit dem Gesetz werden zudem EU-rechtliche Vorgaben auf dem Gebiet der Pharmakovigilanz im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Außerdem werden dopingrechtliche Regelungen angepasst.

Keine Zuwendungen mehr

Im Heilmittelwerbegesetz wird es bald in § 7 einen neuen Satz geben: Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel sind danach explizit unzulässig, wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. Die Diskussion um eine etwaige Geringwertigkeitsschwelle – vor allem, ob sie auch im Aufsichts- und Berufsrecht anzuwenden ist – wäre damit hinfällig. Eine Differenzierung zwischen der Bewertung von Barrabatten – die schon jetzt unzulässig sind – und geldwerten Rabatten, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können, sei sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Verbraucher solle in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden.

Impfchaos vorbeugen

Eine weitere Regelung betrifft Impfstoff-Rabattverträge. Ein Impfchaos, wie es im vergangenen Herbst in weiten Teilen der Republik herrschte, will man künftig vermeiden. Dazu wird gesetzlich festschreiben, dass in den einschlägigen Rabattverträgen auch Vereinbarungen zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen zur Schutzimpfung vorzusehen sind. Konkret: Kann ein Rabattpartner den Impfstoff nicht liefern, muss die Krankenkasse ermöglichen, dass andere Impfstoffe verordnet werden können.

Zinsen für Beitragsschulden gesenkt

Beschlossen hat der Bundesrat das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Das Gesetz soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.

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