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- DAZ 27/2013
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DAZ aktuell
DAV und Debeka einigen sich
Die neue Dienstleistung soll Apotheken einen Schutz vor Forderungsausfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln bieten. Abweichend vom üblichen Direkt-Inkasso-Verfahren mit privat versicherten Kunden ist vorgesehen, dass die Apotheke die Aufwendungen für verordnete Arzneimittel direkt mit der Debeka abrechnen kann. Hierbei tritt der Versicherte für diese Arzneimittel seinen Erstattungsanspruch an die Apotheke ab. Die Apotheke hat die Möglichkeit, Rezepte von Debeka-Mitgliedern zu "sammeln", um so den Betrag von 1000 Euro zu erreichen. Diese kann sie dann insgesamt direkt abrechnen. Das Geld erhält die Apotheke von der Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Apotheke kann die Teilnahme an der Direktabrechnung jederzeit kündigen.
Die Debeka prüft bei eingereichten Rezepten, ob die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung vorliegen. Dies ist etwa eine gültige Mitgliedschaft, zudem dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Beitragsrückstände vorliegen. Wenn die Voraussetzungen bei einem Versicherten nicht mehr erfüllt sind, informiert die Versicherung die Apotheke. In diesem Fall erfolgt jedoch keine Auszahlung. Dann trägt die Apotheke das Inkasso-/Direktabrechnungsrisiko, wie bei der üblichen Abrechnung mit privatversicherten Kunden.
Unberührt von der neuen Vereinbarung bleibt die seit April 2012 bestehende Direktabrechnungs-Vereinbarung zwischen Debeka mit dem Verband zytostatikaherstellender Apotheken (VZA). Der ausschließlich Zytostatika betreffende Vertrag werde auch in Zukunft fortbestehen, so ein Sprecher der Debeka zur DAZ. Die guten Erfahrungen mit dieser Vereinbarung seien ein wichtiger Grund gewesen, die Möglichkeit der Direktabrechnung auszuweiten.
Bereits im letzten Jahr hat der DAV einen Vertrag zur Direktabrechnung aller Arzneimittel mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG abgeschlossen.
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